Der Bundesrat schiebt die Finanzierung der 13. AHV-Rente den Ärmeren zu. Die Landesregierung stiehlt sich zudem weiter aus der Verantwortung.
Der Schock sass vielerorts tief, als das Schweizer Volk sich für die Auszahlung einer 13. AHV-Rente entschloss.
Nun steht die Finanzierung an und da kommt gleich der nächste Schock.
Immer im Dezember zahlen
Der Bundesrat habe die Eckwerte für die 13. AHV-Rente festgelegt, teilte das Bundesamt für Sozialversicherung BSV am heutigen Mittwoch überraschend mit.
Ab 2026 soll es die zusätzliche Monatspension nun jeweils im Dezember geben, hiess es weiter.
Die Kosten der 13. Altersrente lägen 2026 bei rund 4,2 Milliarden Franken und im Jahr 2030 dann bei knapp 5 Milliarden Franken.
Defizit auf jeden Fall
Die am 6. August mitgeteilten Fehler der AHV-Finanzperspektiven, über die auch muula.ch berichtete, hätten nur einen geringen Einfluss auf diese Kosten, teilte das BSV diesmal siegessicher mit.
Das Umlageergebnis der AHV werde mit der Einführung der 13. Rente, wie kommuniziert, ab 2026 negativ, wobei das Defizit nach neuen Berechnungen des BSV in den Folgejahren weniger schnell ansteige, so die Logik.
Entscheid gegen Mehrheit
Obwohl eine Mehrheit der Teilnehmer zur Vernehmlassung die Finanzierungsvariante befürwortete, die höhere Lohnbeiträge und höhere Mehrwertsteuer kombiniert, will dies der Bundesrat nicht so umsetzen.
Weil der Finanzierungsbedarf aufgrund der angepassten AHV-Finanzperspektiven nun geringer ausfalle als erwartet, erachtet der Bundesrat eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer als die angemessenere Lösung.
Den genauen Satz will die Landesregierung erst im Herbst 2024 festlegen, wenn die neue AHV-Prognose vorliegt.
Wirtschaft zahlt indirekt
Die Mehrwertsteuer trifft, das zeigt praktisch jedes Wirtschaftslehrbuch, aber eher die unteren Einkommensschichten hart, weil ihr Konsumanteil am Haushaltsbudget viel grösser als bei Reichen ist.
Der Bundesrat hofft da wohl drauf, dass die Unternehmen die Steuererhöhung nicht an die Konsumenten so stark weiterreichen und damit die Wirtschaft indirekt die 13. AHV-Rente zu einem guten Teil finanziert.
Die Weitergabe von Steuern auf Produkte an die Verbraucher hängt immer stark von der sogenannten Preiselastizität der Nachfrage ab. Je nachdem, wie Konsumenten auf Preiserhöhungen reagieren, ändert sich die Nachfragemenge. Dies berücksichtigen dann die Firmen bei solchen Erhöhungszeitpunkten.
Grosse Anschaffungen als Problem
Die Mehrwertsteuer trifft junge Familien zudem stark, die noch grosse Anschaffungen tätigen müssen. Ältere kaufen ja ausser Lebensmittel meist nicht mehr so viel.
Einen Teil ihres Pensionswunsches tragen ironischerweise die Rentner nun über die Mehrwertsteuer aber sogar selbst mit.
Das Geld, das sie im Dezember künftig mehr bekommen, zahlen sie quasi ein Stück weit über das Jahr selbst ein.
Dies zeigt, wie stumpfsinnig die ganze Sache ist.
Bern senkt AHV-Zuwendung
Der Bund will sich dagegen angesichts leerer Haushaltskassen aus der Verantwortung beim Sozialwerk stehlen.
Der Bundesbeitrag zur AHV solle von derzeit 20,2 Prozent auf nunmehr 19,5 Prozent gesenkt werden.
Im Jahr 2030 wird damit jedoch ein Fondsstand von 100 Prozent der AHV-Ausgaben angestrebt, hiess es.
Daran wird schon klar, dass wenn eine Konjunkturflaute kommt und die Menschen weniger Konsumfreudig werden, dass das Ganze nicht mehr aufgeht.
«Schwarzen Peter» weiterschieben
Im Herbst 2024 will die Landesregierung die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.
So könne National- und Ständerat in der Wintersession 2024 und in der Frühjahrssession 2025 über die Vorlage beraten, hiess es.
Dies ist wahrscheinlich bewusst so weit nach hinten verlagert, um zu sehen, wie sich das Volk im September bei der BVG-Reform entscheidet.
Vielleicht steht dann schon der nächste Renten-Schock für das Land an.
14.08.2024/kut.
Wieder so eine Totgeburt. Irgend eine Finanzierung der 13. AHV-Rente über eine MwSt.-Erhöhung kommt von vornherein nicht in Frage und wäre ohnehin chancenlos.
Diese 13. AHV-Rente ist primär und nahezu ausschliesslich über Einsparungen im Bundesbudget zu finanzieren (z.B. massive Kürungen in der sog. ‚Entwicklungshilfe‘ sowie im ‚Asyl(un)wesen‘. Der Bundesbeitrag an die AHV ist ergo nicht etwa zu kürzen, sondern zu erhöhen.
Und sollte dies wider Erwarten nicht ganz reichen, so ein kleiner restlicher Teil über Lohnprozente; jedoch in jedem Eventualfall absolut nichts über die MwSt.
Warum soll wieder die arbeitende Bevölkerung bluten? Mwst. ist schon richtig.