Bundesgericht zieht Stiftungsräte zur Verantwortung

Ein Roulette-Spiel
Die Kapitalanlage von Pensionskassen darf kein Glücksspiel sein. (Bild: G. Montani / pixabay)

Stiftungsräte von Pensionskassen haften, wenn sie quasi Roulette mit den Geldern der Versicherten spielen. Doch das Bundesgericht erklärt noch mehr.

Es ist ein weitreichender Entscheid, den das Bundesgericht am heutigen Donnerstag publiziert hat.

Das höchste Gericht der Schweiz wies die Beschwerde von ehemaligen Stiftungsräten der in Konkurs gegangenen Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks im Kanton Freiburg (ACSMS) ab.

Unübertragbare Aufgabe

Die Mitglieder des Aufsichtsgremiums haften demnach gesamtschuldnerisch für 20 Millionen Franken plus Zinsen, die wegen ihrer fehlgeleiteten Anlagestrategie verlorengegangen waren.

Die Vermögensverwaltung der Vorsorgeeinrichtung sei eine unveräusserliche und nicht übertragbare Aufgabe des obersten Organs, stellten die Bundesrichter klar.

Gesamtsicht nötig

Damit könnten die Stiftungsräte die Verantwortung auch nicht auf die Revisionsfirma oder einen externen Vermögensverwalter schieben. Letzterer hatte im Falle der ACSMS sogar betrügerisch verhalten und war separat verurteilt worden.

Die Argumentation der Stiftungsräte, sie seien mehr für die Passivseite der Bilanz zuständig und der Wirtschaftsprüfer für die Aktivseite, also die Vermögensgegenstände, liess das Bundesgericht ebenfalls nicht gelten.

Es sei eine Gesamtvision von Verpflichtungen und Vermögen über einen längeren Zeitraum zu entwickeln, hiess es dazu.

Mitschuld des Auditors

Die Freiburger Pensionskasse hatte einen Grossteil ihres Vorsorgevermögens einem externen Anlageberater anvertraut, ohne diesen und seine Anlagestrategie ausreichend überwacht zu haben. Daher treffe sie die Haftung.

Auch der Wirtschaftsprüfer trage eine Mitschuld und müsse daher 5 Millionen Franken von den verlorengegangenen Geldern zahlen, ordnete das Bundesgericht an.

Der Sicherheitsfonds BVG, der für die insolvente Vorsorgeeinrichtung eingesprungen war, kann sich nun auch über Zinsen von 5 Prozent ab 11. Oktober 2012 freuen.

Die Richter sahen also nicht einmal Milde mit den Betroffenen aufgrund des Negativzinsumfeldes.

Kein Proforma-Job

Das Urteil des Bundesgerichts ist ein Weckruf für alle Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen, ihre Verantwortung sorgfältig wahrzunehmen.

Nicht selten kassieren sie bloss Tantieme und wollen im Falle eines Falles nichts von ihren gesetzlichen Verpflichtungen wissen.

Dieser Ansicht hat das Bundesgericht nun nach vielen Jahren aber einen Riegel vorgeschoben.

18.07.2024/kut.

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