Bundesgericht pfeift Kantone zurück

Innensaal beim Bundesgericht in Lausanne
Die Bundesrichter rufen die Kantone beim Binnenmarkt zur Ordnung. (Bild: PD)

Die Schweiz ist ein einheitlicher Wirtschaftsraum. Daran können auch die Kantone nichts ändern und Bundesrichter beseitigen nun den Protektionismus.

Die Schweiz jammert gerne über Marktzugangsbeschränkungen.

Aktuell ist die Wut über US-Präsident Donald Trump gross, weil er den US-Binnenmarkt mit Schutzzöllen schützt und die Schweiz 39 Prozent berappen muss.

Herkunftskanton entscheidend

Doch die Schweiz ist selbst kein Musterschüler der freien Marktwirtschaft, wie nicht nur bei der Landwirtschaft, sondern auch im Gesundheitssektor deutlich wird.

Gesundheitsdienstleister können sich auf das Binnenmarktgesetz (BGBM) berufen, wenn sie etwa in einem anderen Kanton tätig werden.

Das Herkunftsprinzip im BGBM sieht vor, dass eine rechtmässige Aktivität im Herkunftskanton auch zu einer Ausübung dieser Tätigkeit in weiteren Kantonen berechtigt.

Vier Gutachten helfen

Doch mehrere Spitex-Organisationen sahen diesen Grundsatz im Kanton Waadt verletzt und liessen die Situation deshalb gerichtlich prüfen.

Die Wettbewerbskommission Weko verfasste zuhanden der Gerichte vier Gutachten.

Das Bundesgericht bestätigte nunmehr die Anwendung des Binnenmarktgesetzes im Spitex-Bereich, wie nunmehr durch die Weko bekannt wurde.

Marktzugang ist kostenlos

Das Binnenmarktgesetz sieht nicht nur die Tätigkeit selbst in anderen Kantonen vor.

Das Recht garantiert sogar, dass der interkantonale Marktzugang einfach, rasch und kostenlos erfolgen muss.

Die Weko half also in einem Fall nach, um die Kostenauferlegung an eine Hebamme für eine weitere Berufsausübungsbewilligung im Kanton Luzern anzufechten.

Das Bundesgericht hiess auch diese Beschwerde gut und hob die Auferlegung der Kosten auf.

Kantonsgericht als Extrahürde

Damit ist klar, dass sich die Kantone auch nicht mit Gebühren vor dem Zuzug weiterer Anbieter schützen können.

Das Kantonsgericht Luzern hatte hunderte von Franken für die Hebamme als Bewilligungs- und Verfügungsgebühren noch gutgeheissen, wie aus dem Bundesgerichtsurteil hervorgeht.

Da arbeiten mancherorts nicht mal Kantonsgerichte korrekt und wirken protektionistisch.

Gültig für alle Mediziner & Co.

Diese präjudizielle Rechtsprechung gelte sogar nicht nur für die im Gesundheitsberufegesetz geregelten Berufe, hiess es weiter von den Wettbewerbshütern.

Kantone wollen mit Gebühren oder Zulassungsverfahren eigentlich ihre eigenen Anbieter schützen. Die Auslegung des Gesetzes gilt nun allgemein im Gesundheitswesen – abgesegnet vom höchsten Schweizer Gericht in Lausanne.

Das Binnenmarktgesetz unterstützt die interkantonale Freizügigkeit und trägt zu einem einheitlichen Schweizer Wirtschaftsraum bei.

Steigende Krankenkassenprämien

Der erleichterte Marktzugang, gestützt auf das BGBM, führt auch zu einer administrativen und finanziellen Entlastung der Gesundheitsdienstleister.

Konkurrenz belebt eben das Geschäft. Angesichts steigender Krankenkassenprämien tut mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen gut.

Und wer nun nochmals auf Hürden irgendwo in den Kantonen stösst, sollte den Beamten mit der Weko drohen.

Bei den USA und Trumps Strafzöllen geht das für die Schweiz aber nicht.

10.10.2025/kut.

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