Bundesamt zieht AHV über den Tisch

Eine Hand nimmt Geld von einer Person vor einem Laptop
Beim Bund gibt es Streit um die Verrechnung von Informatikosten. (Bild: M. Hassan / pixabay)

Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK hat wieder Missstände in einer Behörde entdeckt. Diesmal geht es um Kosten im Sozialbereich.

Über viele Zustände in der Schweiz können die Bürger nur den Kopf schütteln.

Zum Glück gibt es die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK, die da zumindest an einigen Stellen etwas Einhalt gewährt.

Belastung der Sozialwerke

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ist für Vollzugsaufgaben der 1. Säule, also der AHV, zuständig.

Die damit verbundenen Kosten werden den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, der Invalidenversicherung IV und der Erwerbsersatzordnung EO belastet.

Die Finanzprüfer des Bundes schauten sich nun genau diesen Sachverhalt genauer an.

Informatikkosten falsch belastet

2023 hat das BSV den Ausgleichsfonds Kosten in der Höhe von 21,8 Millionen Franken weiterverrechnet.

Doch dies entspreche einem Anteil von über 29 Prozent der laufenden Ausgaben des Amtes, hiess es im neuesten Untersuchungsbericht.

Dies bedeutet, dass die Behörde quasi zu einem Drittel für die 1. Säule arbeitet.

Zurecht schauten die Kontrolleure genauer hin und fanden, dass die Betriebskosten für die gemeinsamen Informationssysteme weiterverrechnet wurden, obwohl das Gesetz bis Ende 2023 ausschliesslich die Übernahme der Entwicklungskosten vorsah.

Behörde will nicht zurückzahlen

Das BSV müsse nun mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV abklären, ob diese Betriebskosten, die ohne explizite Erwähnung in der Gesetzesgrundlage weiterverrechnet wurden, zurückerstattet werden müssen, hiess es von den Prüfern.

Gegebenenfalls müssen die beiden Behörden die Modalitäten der Rückerstattung festlegen, forderte die EFK.

Die Prozesse zur Weiterverrechnung von Leistungen würden im BSV jedoch auch nicht dokumentiert. Die fehlende Dokumentation mache die Nachvollziehbarkeit der weiterverrechneten Kosten schwierig – insbesondere bei Mischfunktionen, kritisierte die EFK.

In einer Stellungnahme erklärte das BSV, dass das Gesetz unklar und auch eine Rückerstattung im System nicht vorgesehen seien.

Fehlerhafte Praxis

Fairerweise haben die Prüfer aber auch noch darauf hingewiesen, dass das BSV seine Kosten den Ausgleichsfonds unter Berücksichtigung der internen Budgets weiterverrechnet hat.

Diese Praxis habe aber dazu geführt, dass die Weiterverrechnung von Personalkosten restriktiver erfolgte, als es gemäss den gesetzlichen Grundlagen zulässig wäre, so die EFK.

Das BSV sollte daher prüfen, ob die gesamten Personalkosten in Anbetracht fraglicher Beträge und erforderlicher Massnahmen transparent weiterverrechnet werden könnten.

Mehr Transparenz gefordert

Somit wird aus dem Untersuchungsbericht der EFK eines klar: So, liebes BSV, geht die Aufbesserung des eigenen Budgets jedenfalls nicht.

Mehr Transparenz muss in jedem Fall her. Mit einem Drittel von hunderten Mitarbeitern der Behörde sollte dies für die Sozialwerke möglich sein.

14.01.2025/kut.

Bundesamt zieht AHV über den Tisch

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