Der Bund schrammt an Desaster vorbei

Prüfer müssen immer genau hinschauen. (Bild: Tumisu / pixabay)

Der Bund hat während der Corona-Krise die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss unterstützt. Allerdings zeigt eine Analyse, dass er dabei oftmals überhaupt nicht korrekt handelte.

Ende gut – alles gut? Von wegen: Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Rettungsaktion des Bundes für die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss während der Coronavirus-Pandemie untersucht. «Insgesamt erwirtschafte der Bund seit der Vertragsunterzeichnung bis Ende August 2021 Erträge von rund 32 Millionen Franken», hiess es.

Die Unterstützung von Swiss und Edelweiss habe sich bewährt, führen die Prüfer weiter aus. Durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredits und wegen frühzeitiger Auflösung der Verträge habe der Bund die Bürgschaft ohne Verlust beenden können.

Völlig konzeptlos

Doch bis es zu diesem Fazit kommt, findet die EFK zahlreiche Probleme, die eigentlich nicht hätten passieren dürfen. Einer der grössten Lehren aus der Corona-Rettungsaktion für die Schweizer Luftfahrt lautet, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL eigentlich für die Aufsicht über die Unterstützung der Luftfahrt verantwortlich sei.

Ein standardisiertes, risikobasiertes Aufsichtskonzept liege dort aber gar nicht vor, mahnten die Prüfer. Ausserdem fehle eine Qualitätssicherung.

Bern darf nur zahlen

Der Bundesrat rief im Jahr 2020 die Schweizer Luftfahrtstiftung zur Aufsicht über die standortpolitischen Auflagen der Fluggesellschaften ins Leben. Das BAZL habe aber bezüglich der standortpolitischen Auflagen keine direkten Einsichtsrechte bei der Swiss bzw. der Lufthansa-Gruppe, stellten die Prüfer fest.

Die Stiftung habe obendrein erstmals Ende November 2021 ihren Bericht über die Einhaltung der vertraglichen Auflagen vorgelegt – also weit über ein Jahr später.

Die Analyse der Kontrolleure liest sich aber noch weiter wie ein Kriminalroman. «Die in den Kreditverträgen definierten finanziellen Bestimmungen werden durch das BAZL überprüft, nicht aber weitere Bestimmungen, etwa das Verbot der Dividendenzahlung», hiess es.

Schwammige Ziele

Zudem mahnen die Prüfer gleich mehrfach, dass die Auflagen für die betroffenen Gesellschaften teilweise unpräzis und schwer messbar seien. «Ein Sanktions- und Eskalationskonzept gibt es nicht», hiess es weiter im Bericht.

Aufgrund der Zusammensetzung und der Organisation der Stiftung sei ausserdem deren Unabhängigkeit als Aufsichtsorgan nicht gegeben und deren Nutzen infrage zu stellen. Dies galt in personeller und organisatorischer Hinsicht.

Swiss kontrollierte sich selbst

Es gab nämlich zwei Vertreter des Subventionsempfängers im Rat sowie CEO und CFO als ständige Gäste. Die Swiss führte das Sekretariat. Damit sei die Unabhängigkeit der Stiftung als Aufsichtsorgan nicht gegeben. Eine reine Abstützung auf die Reportings der beaufsichtigten Gesellschaften ist ungenügend. 

Die Prüfer zweifeln sogar den Nutzen der Luftfahrtstiftung als fraglich an.

Kritik prallt ab

Damit ist aber der spannendste Teil des Berichts allerdings noch nicht vorbei. Die betroffenen Institutionen können nämlich eine Stellungnahme zu den Resultaten der Prüfer abgeben. Und die Reaktionen der Betroffenen – sprich des BAZLs und der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV – sind mehr als enttäuschend.

Die Beamten können Kritikpunkte einfach «nicht nachvollziehen». Als Begründung geben sie etwa fehlende tiefergehende juristische Prüfungen an.

Ein Beispiel ist der Umstand, dass für die Rettungsaktion ein Beratungsunternehmen auch ein zweites Mal später einfach freihändig mandatiert worden war und dies dem Beschaffungsrecht widerspreche, weil die Dringlichkeit nicht mehr gegeben war. So eine Kritik akzeptieren die Betroffenen nicht.

Verschwenden von Steuergeld

Und, dass die Unabhängigkeit der Luftfahrtstiftung aufgrund deren Zusammensetzung und der Organisation nicht gegeben sei, wollen die Beamten ebenfalls nicht hinnehmen. Die Rüge basiere auf Annahmen und sei nicht anhand von konkreten Nachweisen begründet, entgegneten die Kontrollierten.

Eigentlich ist all dies schade. Zwar ist es zu begrüssen, dass der Bund trotz all der Mängel schadlos aus der Sache herausgekommen ist. Es hätte da auch ganz anders ausgehen könnten. Die konstruktive Kritik der Finanzprüfer sollte aber nicht an ihren Beamtenkollegen einfach abprallen. Vielmehr sollten sie die Hinweise aufnehmen, um für die nächste Krise besser gewappnet zu sein.

Dann wäre auch das Ende gut, denn dadurch würden künftig keine Möglichkeiten für einen besseren Einsatz von Steuergeld verschenkt. Das Desaster um die Bürgschaften für die Schweizer Hochseeschifffahrt lässt dabei grüssen.

23.08.2022/kut.

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