Bund befreit Axpo vom Verbot an Dividenden und Boni

Das Kernkraftwerk Beznau
Das Kernkraftwerk Beznau gehört zum Axpo-Konzern. (Bild: PD)

Der Schweizer Staat musste den staatlichen Energiekonzern Axpo mit Milliarden stützen. Nach dem Hilfsdeal gibt es nun einen weiteren Deal.

Der staatliche Schweizer Energiekonzern Axpo hatte sich an den Energiemärkten verspekuliert und brauchte aufgrund der Verwerfungen vier Milliarden an Liquidität vom Bund, wie auch muula.ch berichtete.

Nur mit Notrecht konnte das Unternehmen im September 2022 gestützt werden.

Aufheben der Staatshilfe

Diese Rettungsmassnahmen hatten aber Folgen für die Firma und das Management. Sie erhielten keine Boni und Axpo durfte auch keine Dividenden an die Eigentümer ausschütten.

Auf Gesuch der Axpo löste der Bund per 1. Dezember 2023 diesen bis zum Jahr 2026 bewilligten Rettungsschirm auf, wie das zuständige Ministerium Uvek am heutigen Montagmorgen völlig überraschend im Vorfeld der Bilanzmedienkonferenz von Axpo mitteilte.

Demnach hätten sich seit dem Erlass der Verfügung massgebliche Faktoren wesentlich verändert und die Axpo sei nicht mehr auf den Kreditrahmen angewiesen, hiess es.

Weniger anfällig für Verwerfungen

Unter anderem habe die Axpo weitere Finanzierungsmassnahmen ergriffen, ihr Finanzprofil und ihre Liquiditätssituation verbessert, so die Begründung.

Zudem passte die Staatsfirma ihre Absicherungsstrategie, das Portfolio- und das Risikomanagement an und sei damit deutlich weniger anfällig für künftige, unerwartete Marktverwerfungen, erklärten die Beamten die Hintergründe.

Das Uvek habe den Antrag der Axpo um Aufhebung des Kreditrahmens geprüft und habe die Verfügung für den Kreditrahmen per 1. Dezember 2023 vollständig aufgehoben.

Wie eine externe Untersuchung hervorgebracht hatte, steuerte der Staatskonzern sein Geschäft mit völlig falschen Kennzahlen und Anreizen, wie auch muula.ch berichtete.

Jubel bei den Aktionären

Doch die Hintergründe für die Aufhebung des Notrechts haben noch eine andere Ursache und diese stehen erst ganz am Ende der langen Medienmitteilung.

Die Axpo werde von weitergehenden Auskunftspflichten sowie dem Dividenden- und Boniverbot für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung befreit. Damit können sich das Management und die vielen staatlichen Eigentümer der Axpo wieder über Geld freuen.

Das ist jedoch nicht der einzige Teil des Deals.

Bund muss nicht darben

Die jährliche Bereitstellungspauschale des Kredits, mit welcher der Bund die Kosten für das Bereithalten der Liquidität bis Ende 2026 deckt, müssten Axpo und die anderen systemkritischen Unternehmen um Alpiq und BKW weiterhin bezahlen, hiess es zum Vorgehen.

Die Bereitstellungspauschale setzt sich gemäss dem Notgesetz aus einem Betrag zusammen, welcher der Rendite einer vierjährigen Bundesanleihe in der Höhe des Verpflichtungskredits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes entspricht, und den Kosten, die dem Bund aus dem Beizug Dritter für den Vollzug dieses Gesetzes entstehen.

Milliardengewinn sprudelt

Bei vier Milliarden Franken an Kreditvolumen und einem Zinssatz von rund 1,5 Prozent sind das immerhin rund 60 Millionen Franken jedes Jahr, die der Bund weiterhin kassiert, ohne einen Kredit zumindest für Axpo bereitstellen zu müssen.

Es trifft aber keinen Armen, wie die Jahresrechnung von Axpo für das per Ende September abgeschlossene Geschäftsjahr zeigt. Der Gewinn betrug 3,4 Milliarden Franken nach einen Überschuss von nur rund 600 Millionen Franken im Vorjahreszeitraum.

04.12.2023/kut.

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