Die Steuerverwaltung und die Finanzmarktaufsicht entscheiden über Belange zu Kryptowährungen. Dies könnte kaum unterschiedlicher sein.
Was sind Kryptowährungen und wie müssen Behörden auf sie reagieren?
Diese Fragen drängen sich immer mehr auf, denn die digitalen Devisen um Bitcoin, Ethereum & Co. sind in den Alltag vieler Menschen eingezogen.
Tageskurs entscheidend
So überraschte die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV am heutigen Freitag mit einem Guide zum Lohnausweis. Wie müssen Arbeitgeber etwa in Kryptowährung bezogenen Lohn umrechnen, wird dort erklärt.
Im Grundsatz muss der Lohn bei Vereinnahmung einer Leistung oder des Erwerbs eines festen Rechtsanspruchs auf eine Leistung zum Tageskurs umgerechnet werden, mahnen die Steuerexperten des Bundes im Amtsdeutsch.
Nur für periodische Leistungen und wenn dies nicht anders möglich ist, könne anders verfahren werden.
Gleichbehandlung zum Ist
Eine Lohnzahlung in einer Kryptowährung oder in Form von Zahlungs-Token werde der Lohnzahlung in einer ausländischen Währung grundsätzlich gleichgestellt, führte die ESTV weiter aus.
Es kämen einfach dieselben Verfahrensweisen zur Anwendung, hiess es weiter.
Das ist interessant, bei der Steuer tun die Beamten so, als seien Kryptowährungen gar nichts Besonderes, sondern einfach nur eine Lohnzahlung, wie in Dollar, Euro oder chinesischen Yuan.
Sie behandeln die neuen Gegebenheiten absolut gleich zum Bestehenden.
Absenkung des Schwellenwertes
Die Eidgenösische Finanzmarktaufsicht Finma geht dagegen anders vor und sorgte unlängst für eine Protestwelle.
Die Aufsichtsbehörde führte nämlich völlig andere Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei ein als bei Bargeld und wich von ihrem Prinzip der technologieneutralen Regulierung ab.
Bei der Krypto-Regulierung führte die Finma beispielsweise ein Identifikationslimit von 1000 Franken pro Monat ein. Bei Gold und Bargeld gilt die Identifikationspflicht erst ab 5000 Franken je Transaktion.
Dieser Unterschied wurde eigens eingeführt und führt in Geldhäusern zu enormer Bürokratie.
Erhöhtes Risiko als Kriterium
Der Schwellenwert von 1000 Euro oder Dollar für Transaktionen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten wurde von der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) als internationalem Standard-Setter für Geldwäscherei festgelegt und diesen setzte die Finma in der Schweiz um.
«Grundsätzlich bedeutet Technologieneutralität nicht, dass alle Technologien gleich zu regeln sind», erklärte ein Finma-Sprecher auf eine Anfrage von muula.ch zu dem Thema.
Entscheidend sei die Frage der mit den Technologien verbundenen und daher reflektiere der niedrigere Schwellenwert für virtuelle Währungen das erhöhte Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, so der Finma-Sprecher weiter.
Staatskasse füllen
Wenn es dann um die hohen Schwankungen und erhöhten Risiken bei der Lohnzahlung geht, behandelt die Schweiz aber Kryptowährungen, als seien die Lohnzahlungen ganz normal in Dollar oder Euro erfolgt.
Als Fazit darf man also getrost festhalten, dass jede Behörde ihre Sichtweise auf Blockchain-Entwicklungen so wählt, wie es den jeweiligen Beamten am besten passt und Hauptsache die Kasse klingelt für den Staat.
02.08.2024/kut.