
Die Polizei entdeckte verbotenes Geldspiel in den Kantonen Zürich und Luzern. Teils sassen Personen noch um einem Pokertisch oder ergriffen die Flucht.
Das vergangene Wochenende hat sich für die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK gelohnt.
Die Behörde, welche das staatliche Glücksspielmonopol in der Schweiz durchsetzt, wurde gleich bei drei Haussuchungen in den Kantonen Zürich und Luzern fündig.
Sechs Spielautomaten gefunden
In der Nacht vom 26. September 2025 habe die Stadtpolizei Zürich im Kreis 4 ein Lokal im Auftrag der ESBK durchsucht, teilte die Spielaufsicht am heutigen Montag mit.
Drei Personen befanden sich vor Ort und ergriffen die Flucht. Zwei von ihnen konnten jedoch angehalten werden.
Sechs Spielautomaten sowie weiteres IT- und Überwachungsmaterial seien vorläufig beschlagnahmt worden.
Rund 5000 Franken in bar
Am Abend des 27. September 2025 erfolgte in Zusammenarbeit mit der Luzerner Polizei eine weitere Hausdurchsuchung in einem Lokal in Ebikon LU, das als Schauplatz von illegalen Pokerspielen im Verdacht stand.
Vierzehn Personen befanden sich vor Ort und elf von ihnen sassen sogar noch an einem Pokertisch, als die Razzia stattfand.
Die Behörden beschlagnahmen knapp 5000 Franken in bar.
Rund 20 Personen aufgeschreckt
Zeitgleich durchsuchten die ESBK und die Kantonspolizei Zürich aber auch ein Lokal in Rüti (ZH), wo rund zwanzig Personen angetroffen wurden.
Die ESBK beschlagnahmte vier PC-Stationen, auf welchen mutmasslich illegale Spielbankenspiele angeboten wurden.
Zudem stellte die Polizei auch Mobiltelefone, Bargeld und weiteres Überwachungsequipment sicher.
Drakonische Strafen drohen
Gegen die verantwortlichen Personen würden Strafuntersuchungen geführt, um den jeweiligen Sachverhalt zu klären, hiess es weiter von der ESBK.
Wer Spielbankenspiele ohne die dafür notwendige Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, mache sich strafbar, predigt gebetsmühlenartig die Aufsichtsbehörde über das Glücksspielmonopol.
Das Geldspielgesetz sehe Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor, hiess es kritisch.
29.09.2025/kut.