
Bei der Basler Kantonalbank BKB herrschen eklatante Zustände. Das staatliche Geldhaus geht sogar an die Einlagen der Kundschaft.
Beim Blick auf ihren Kontoauszug haben Kunden der Basler Kantonalbank unlängst nicht schlecht gestaunt.
Die Staatsbank hatte einfach Geld von ihrer Mietkaution abgezogen, sodass diese unter das vertraglich vereinbarte Mietdepot gerutscht war.
Separate Rechnung wäre logisch
Ein Anruf beim Kundendienst der BKB ergab, dass sich die Preise für das eigentlich kostenlose Mieterspardepots geändert hatten.
Die Bank berechnet nun Gebühren für den jährlichen Versand des Kontoauszugs an Mieter und Vermieter.
Die unfreundliche Dame im Kundendienst konnte aber nicht erklären, warum die Staatsbank dann einfach an das Geld auf dem Mieterspardepot geht und den Betrag nicht separat in Rechnung stellt.
Das Geldinstitut verwertet offenbar lieber einfach Geld, was ihr anvertraut wurde, statt korrekterweise auf die Kunden zuzugehen.
Beratung ging schief
Der BKB-Kundendienst empfahl jedoch, das Konto auf E-Banking umzustellen, um Gebühren zu sparen, und erstattete aus Kulanz einmalig die Fees zurück, damit die Mietkaution wieder korrekt war.
Doch selbst mit dem Online-Banking, das eine Briefflut bei den Kunden für die Umstellung auslöste, war das Problem nicht behoben.
Die Gebühren für den eigenen Kontoauszug fielen zwar weg, doch die obligatorische Information an den Vermieter blieb kostenpflichtig.
Entsprechende Bankunterlagen über mehrere Jahre, welche Betroffene muula.ch zur Verfügung stellten, belegen all dies.
Breite Malaise am Rhein
Die Basler Kantonalbank ist in der Öffentlichkeit ohnehin für Missstände in der IT bekannt, welche die Geduld der Kundschaft arg strapazieren.
Auch das Geschäften mit Rüstungsfirmen trotz offizieller Ablehnung fiel unlängst negativ auf, wie der «SonntagsBlick» berichtete.
Selbst die Risiken dürften künftig in den Himmel steigen, weil die Bank nun ESG-Kriterien bei der Kapitalanlage und in der Kreditvergabe anwendet, wie muula.ch berichtete.
Bank dürfe alles verwerten
Die Medienstelle der BKB rechtfertigte den beschriebenen Griff auf die Kundengelder bei Mietkautionen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB.
Demnach dürfe die Bank sämtliche Kundeneinlagen zur Aufrechnung von Forderungen verwenden, erklärte ein Mediensprecher der Staatsbank knallhart.
Dies dürfte der breiten Öffentlichkeit so nicht bekannt sein und trifft wohl auch auf andere Geldinstitute zu.
Nächstes Tiefzinsumfeld naht
Hintergrund des unsäglichen Verhaltens der BKB ist, dass Geldhäuser im Niedrigzinsumfeld mit der Zinsdifferenz deutlich weniger verdienen und sie dadurch an der Gebührenschraube drehen.
Ist die Verzinsung etwa bei Mietspardepots minimal, können die Gebühren höher sein als die Zinsgutschrift.
Dann bedient sich die Basler Kantonalbank eben einfach am Geld der Kundschaft. Wie es für die abstehende Tiefzinsphase aussieht, bleibt also spannend.
Staatsfirmen handeln untereinander
Ein Mitarbeiter der BKB liess bei einer Beschwerde über das Vorgehen seiner Bank durchblicken, dass es durchaus andere Geldhäuser gebe, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Kontoauszüge einmal pro Jahr bei Mietkautionskonten nicht in Rechnung stellen würden.
Doch Mieter müssen ein solches Mietdepot meist bei der Bank einrichten, welche ihnen der Vermieter vorschlägt.
Im vorliegenden Fall sind es die Schweizerischen Bundesbahnen SBB, welche die Staatsbank BKB als Mietdepotbank vorgaben.
Neben dem unverschämten Griff der BKB auf Kundeneinlagen kommt dabei also noch ein Umstand zum Vorschein.
Es ist jener, dass sich zwei Staatsbetriebe offensichtlich Geschäfte zuschanzen und letztlich die Bevölkerung darunter leidet.
21.07.2025/kut.