
Der Energietechnik-Konzern ABB wird den Bestechungsskandal «Kusile» in Südafrika nicht los. Nun geht es in Zürich in eine neue Runde.
Die Schweizer Justiz ist berühmt dafür, ihre Fälle durch Nichtstun erledigen zu wollen.
So mancher Strafprozess erübrigte sich dann durch glückliche Umstände mit der Zeit.
Bereits Millionen eingezogen
Doch beim Energietechnik-Konzern ABB ist dem nicht so.
Gegen das Industrieunternehmen mit Sitz in Zürich Oerlikon läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren, weil ABB frühere Mitarbeiter in Deutschland in der Korruptionsaffäre «Kusile» falsch beschuldigt haben soll.
Mehreren ehemaligen deutschen Mitarbeitern von ABB war in dem Korruptionsfall vorgeworfen worden, Vertreter des staatlichen südafrikanischen Energiekonzerns Eskom beim Bau des Kraftwerks Kusile bestochen zu haben.
ABB hatte sich mit mehreren Behörden arrangiert und Deutschland hatte Millionen eingezogen, wie muula.ch berichtete.
Im Zuge einer Einigung mit US-Behörden hatte sich ABB im Dezember 2022 zur Zahlung von 315 Millionen Dollar wegen des Korruptionsfalls bereiterklärt.
Strafbehörden müssen ermitteln
Doch die Staatsanwaltschaft Zürich III bestätigte nun der Zeitung «Welt am Sonntag» ein Ermittlungsverfahren, das auf die Anzeige eines ehemaligen ABB-Managers zurückgeht.
Gegen den Mann hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim D wegen des Verdachts der Bestechung im «Kusile»-Fall ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Zürich III hatte es allerdings zunächst abgelehnt, Ermittlungen gegen Industriekonzern ABB aufzunehmen. Dagegen hatte der frühere Manager aber Beschwerde eingelegt.
Das Obergericht des Kantons Zürich entschied daraufhin, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss.
Integrität verbessern
Es «bestehen derzeit einige konkrete und auch objektiv feststellbare Anhaltspunkte hinsichtlich einer möglicherweise falschen Anschuldigung durch die Beschwerdegegnerin 1», zitierte die Zeitung aus dem Entscheid des Obergerichts, wobei mit «Beschwerdegegnerin 1» der ABB-Konzern gemeint ist.
Ein Mediensprecher liess gegenüber dem Blatt zwar konkrete Fragen unbeantwortet, teilte jedoch mit, sich in der Sache zu diesem Zeitpunkt nicht äussern zu wollen.
«Die ABB hat ihre Verpflichtungen erfüllt, vollständig mit allen Behörden kooperiert und bleibt darauf fokussiert, ihre Integritätskultur voranzutreiben», hiess es lediglich.
Nichtstun schiefgegangen
Es gilt auch hier die Unschuldsvermutung, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Manche Fälle erledigen sich für die Schweizer Justiz eben nicht durch Nichtstun, wie der Fortgang des Korruptionsskandals «Kusile» eindrücklich zeigt.
Vielleicht hatte die Staatsanwaltschaft ja gehofft, der Deutsche lässt die Sache einfach auf sich sitzen.
19.11.2025/kut.





