
Die Schweiz bekundet Mühe mit ihrem Kartellrecht. Doch nun scheitern gleich mehrere Übeltäter der Baubranche höchstrichterlich.
Nach über zehn Jahren haben die Kartellwächter der Schweiz einen Sieg vor dem höchsten Gericht des Landes errungen.
Das Bundesgericht wies Beschwerden im Zusammenhang mit Sanktionen der Wettbewerbskommission (Weko) wegen unzulässiger Wettbewerbsabreden im Unterengadin ab.
Teilsieg in der 1. Instanz
Die Weko hatte 2012 gegen 19 im Unterengadin tätige Baufirmen eine Untersuchung eröffnet und im März 2018 mehrere Unternehmen wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz sanktioniert.
Im Fokus standen insbesondere eine Unternehmensgruppe und zwei weitere Bauunternehmen. Das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerden im November 2023 im Wesentlichen ab, hatte aber die Sanktionsbeträge reduziert.
Hoch- und Tiefbau betroffen
Dies wollten die Bauunternehmen dennoch nicht auf sich sitzenlassen und zogen vor Bundesgericht.
Doch die höchsten Richter der Schweiz sahen das Kartellrecht klar verletzt.
Zwischen den Beschwerdeführern habe ein Gesamtkonsens darüber bestanden, das gesamte Marktverhalten im Hoch- und Tiefbau im Unterengadin projektübergreifend zu koordinieren, teilte das Bundesgericht zum Entscheid am Dienstag mit.
Vorversammlungen abgehalten
Dieser Gesamtkonsens habe von 2008 bis Oktober 2012 gedauert, hiess es weiter.
Zudem sei für die Zeitperiode von 1997 bis Mai 2008 ein Gesamtkonsens darüber festgestellt worden, Vorversammlungen abzuhalten, mit dem Zweck, den Zuschlagsempfänger und die Angebotspreise vorgängig festzulegen.
All dies seien sehr weitgehende horizontale Absprachen, welche im Sinne eines Gesamtplanes darauf ausgerichtet seien, einen Gesamtmarkt zu koordinieren.
Fest stünde weiter, dass diese Gesamtabreden eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt hätten und die Vereinbarungen unzulässige Wettbewerbsabreden im Sinne des Kartellgesetzes darstellten.
Millionenbussen bleiben
Keinen Anstoss fanden die Bundesrichter bei den Strafen, die teils in Millionenhöhe gingen.
Die Sanktionsbeträge bleiben damit für die Unternehmensgruppe bei 2,464 Millionen Franken und für die beiden Baufirmen bei 185.000 Franken beziehungsweise 2,032 Millionen Franken.
Zwar tragen hier nach über einem Jahrzehnt die Kartellwächter nach dem Bündner Baukartell wieder einen Sieg in der Ostschweiz davon.
Doch die Schweiz kennt Kartelle quasi an jeder Ecke und die beeinträchtigen den Wettbewerb im ganzen Land stark.
19.05.2026/kut.





