
Die Hotellerie jammert immer trotz Rekordjahren. Der Bundesrat versüsst dies noch mit Milliarden, und dennoch können auch die Schweizer aufatmen.
Für die Schweizer Hotellerie hat sich das Jammern wieder einmal gelohnt.
Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft, das Beherbergungsgewerbe mit einer Fortführung des Mehrwertsteuersatzes von 3,8 Prozent zu subventionieren, obwohl die Branche von einem Rekord zum andern schreitet.
Einnahmeausfall für 7 Jahre
Die Sonderregel war bisher immer befristet und gilt nur bis 2027. Nun wird sie ohne Zustimmung des Parlaments bis 2035 verlängert, wie die Landesregierung am heutigen Mittwoch bekanntgab.
Der Bundesrat verliert damit ab 2028 jährliche Mindereinnahmen in der Höhe von rund 300 Millionen Franken.
Für 7 Jahre der Verlängerung verzichtet die Eidgenossenschaft wohlgemerkt auf 2,1 Milliarden Franken, welche häufig Ausländer zahlen müssten.
In Dänemark gelten 25 Prozent
Logisch wäre der Normalsatz von 8,1 Prozent auch für Übernachtungen & Co., wie muula.ch berichtete und sich mit dem Artikel sofort den Zorn des Interessenverbandes Hotelleriesuisse auf sich zog.
Warum sollen Menschen in der Schweiz für die Konsumation von Waren und Dienstleistungen die Zwangsabgabe zahlen, aber bei Hotels gibt es einen Rabatt von 5 Prozent? Damit ist die Differenz zwischen 8,1 Prozent vom Normalsatz und 3,8 Prozent gemeint.
Die Schweizer Hoteliers nehmen von der Kundschaft ohnehin den maximal möglichen Geldbetrag – nur müssen sie mit der Verlängerung weniger Mehrwertsteuer nach Bern abliefern, was die Gewinnmargen um diesen Betrag steigen lässt.
In Dänemark beträgt der Mehrwertsteuersatz bei Hotels übrigens 25 Prozent, und von einer dänischen Hotelkrise ist dennoch nichts bekannt.
Bundesrat blieb standhaft
Der Bundesrat ist ohnehin der Meinung, dass eine weitere Subventionierung der Hotellerie nicht mehr gerechtfertigt sei.
Doch die Lobbyisten im Parlament waren stärker.
In einem Punkt kann das Volk aber froh sein, denn die Schweizer Hoteliers wollten die Mehrwertsteuer-Vergünstigung diesmal unbefristet haben.
Doch da blieb der Bundesrat hart und befristete die Staatshilfe bis 2035. Doch damit verlagert er die Diskussionen nur in die Zukunft.
GLP zeigt Haltung
Aus den Stellungnahmen zur Vernehmlassung geht hervor, wie schlecht beispielsweise die Schweizer Ordnungspolitik funktioniert.
Die FDP und die SVP sprachen sich für eine Befristung aus, obwohl sie für eine Abschaffung hätten plädieren müssen. Dies tat beispielsweise die kleine Partei GLP, was bemerkenswert sein dürfte.

Auch der Schweizerische Gewerbeverband hat völlig die Orientierung verloren und wollte allen Ernstes die unbefristete Subventionierung.
Von den sonstigen Appellen zur Vereinfachung des Steuersystems oder den leeren Staatskassen fehlte jede Spur.
Die Privilegierung einer einzelnen Branche störte die Rechten und Liberalen der Schweiz nicht.
BL, ZH, SG zeigen Mut
Bei den Kantonen darf das Volk etwa über Basel-Landschaft, Zürich und St. Gallen staunen, denn sie wollten den Sondersatz für das Beherbergungsgewerbe löblicherweise ganz aufheben.
Damit stellen sie sich quasi gegen ihr eigenes Hotelgewerbe.
Genau dies wäre aber nur schon zum Bürokratieabbau folgerichtig. Zwei Mehrwertsteuersätze sind schon kompliziert genug für ein kleines Land wie die Schweiz.
Da braucht es nicht noch einen dritten für nur ein Gewerbe, das in den vergangenen Jahren von Rekordzahlen zu Rekordzahlen eilt.
15.04.2026/kut./Meldung um Erklärung bei Rabatt ergänzt






Verständnisfrage:
„… aber bei Hotels gibt es einen Rabatt von 5 Prozent?“
Wie berechnet sich dieser Rabatt?
Wäre eine denkbare Lösung nicht 46.9% oder „fast 50%“?
Möglich, dass auch das Hotelgewerbe so rechnet (?).
Danke für Rückmeldung
Dank für Ihre Frage. Wir haben die Erklärung direkt im Artikel ergänzt, falls noch andere Leser ähnliche Unklarheiten haben.
Freundliche Grüsse
kut.