Bundesrichter rügen BAG bezüglich Corona-Verträgen

Coronavirus-Impfung mit Spritze
Die Coronavirus-Pandemie hat viele Rechtsfälle hervorgebracht. (Bild: pixabay)

Die Schweizer Beamten wollten die Beschaffungsverträge für Coronavirus-Impfungen vor dem Volk geheim halten. Doch da spielen Richter nicht mit.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein weitreichendes Urteil gefällt.

Die während der Coronavirus-Pandemie geschlossenen Verträge mit den Pharmaunternehmen Moderna und Novavax zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen seien offenzulegen, teilte das Gericht in St. Gallen am heutigen Dienstag mit.

BAG verfügte Geheimhaltung

Dies entschieden die Richter gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, und hiessen damit drei Beschwerden von verschiedenen Privatpersonen gut.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Armeeapotheke schlossen zwischen 2020 und 2022 verschiedene Verträge zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen mit mehreren Herstellern.

Zahlreiche Gesuchsteller verlangten Einsicht in die Verträge, doch die Behörden mauerten und schwärzten fast die gesamten Schriftstücke.

Das BAG verfügte, dass die Behörde keine weitergehenden Informationen zu den Preisen, Lieferkonditionen oder Gerichtsständen gewährt.

Falsche Argumentation

Das BAG stützte sich auf drei Ausnahmegründe.

Erstens machten die Beamten die Beeinträchtigung der zielkonformen Durchführung konkreter behördlicher Massnahmen, zweitens die Beeinträchtigung aussenpolitischer Interessen oder internationaler Beziehungen der Schweiz, und drittens die Offenbarung von Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnissen geltend.

Das BVGer hält in seinen Urteilen jedoch fest, der Zugang bewirke nicht, dass eine bereits konkret definierte Massnahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zielkonform durchführbar wäre.

Denn es wären im Fall einer neuen Pandemie ohnehin neue Verhandlungen unter veränderten Umständen zu tätigen.

Schlechte Verhandlungen?

Ebenso liessen sich keinerlei Anhaltspunkte dafür finden, dass die aussenpolitischen Interessen oder die internationalen Beziehungen beziehungsweise der Ruf der Schweiz durch die Offenlegung der Dokumente beeinträchtigt werden könnten.

Zudem sei der Nachweis eines objektiven Geheimhaltungsinteresses bezüglich der strittigen Informationen, namentlich der vereinbarten Preise, Lieferkonditionen und Gerichtsständen, nicht einmal erbracht worden.

Mit anderen Worten hatte das BAG das Volk unter der Führung von SP-Bundesrat Alain Berset sogar angelogen. Die Behörden wollten nur nicht zeigen, wie schlecht sie bei den Milliardendeals verhandelt hatten.

Am Ende waren Impfstoffe für 1,3 Milliarden Franken im Müll gelandet, wie muula.ch berichtete.

Pfizer und Astrazeneca folgen

Aus den Angaben der Preise lasse sich ohnehin keine Preiskalkulation ableiten, erklärten die Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Inwiefern Informationen über die damaligen Preise und Bestellmengen noch im heutigen Markt relevant wären, habe das BAG zudem nicht begründet, kritisierten sie.

Nun bleibt abzuwarten, ob die Behörden das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen, und ob auch alle anderen Coronavirus-Impfverträge um Pfizer, Astrazenca & Co. wegen des Gleichheitsgrundsatzes bis auf wenige Details um Personennamen offengelegt werden.

Dem Volk verursachen die Beamten gleich nochmals Kosten, denn die Verfahrenskosten müssen die Behörden nun auch noch tragen.

17.02.2026/kut.

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