Bund scheitert mit der Schaffung der Ruag

Logo der Ruag auf einem Gebäude im Emmen LU
Der Rüstungskonzern Ruag wird zur Dauerbaustelle der Schweiz. (Bild: PD)

Die Schweiz wollte mit der Gründung der Ruag im Jahr 1998 viele Probleme lösen. Doch dies ging voll daneben und nun wird die Lage noch schlimmer.

«Die mit der Gründung der Ruag Holding im Jahre 1998 verbundenen Erwartungen haben sich nicht erfüllt.»

Dies ist der entscheidende Satz einer Analyse, den die Schweiz nunmehr versteckt publiziert hat.

Neue Risiken entstanden

Die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und die Beteiligung Privater kamen nicht zustande, hiess es weiter.

Damit misslang es, den Auftragsrückgang als Folge von Armeereform und Budgetkürzungen durch den gezielten Einsatz vorhandener Technologien im Zivilbereich aufzufangen.

Eine Diversifizierung der Tätigkeit sei zwar erfolgt, mit der Konsequenz, dass neue Risiken um heimliche Panzer-Verkäufe oder Probleme bei der Munition entstanden und sich ein Teil der Tätigkeiten immer weiter vom gesetzlich definierten Zweck entfernte.

Zudem wurde 2016 ein Cyberangriff auf die Ruag Holding festgestellt, welcher Mängel in der IT-Sicherheit des Unternehmens offenlegte.

Bund kann nicht führen

Doch statt kritisch in sich zu gehen und neue Lösungen zu finden, veranlasste der Bundesrat, die Tätigkeiten des Schweizer Rüstungskonzerns zu entflechten und in der Ruag MRO, diejenigen Aktivitäten zu konzentrieren, die in erster Linie auf die Schweizer Armee ausgerichtet sind.

Die Armeeaufträge der Ruag MRO machen heute über 80 Prozent des Umsatzes aus.

Es zeige sich jedoch immer mehr, dass es die Strukturen einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft seien, die nicht ausreichten, um die politische Führung der Ruag MRO den neuen geopolitischen Herausforderungen und den veränderten sicherheitspolitischen Bedürfnissen hinreichend Rechnung zu tragen.

Verwaltungsrat hat das Sagen

Die geschilderten Veränderungen und die gewandelten Bedürfnisse treten mit zentralen Grundprinzipien in Konflikt, die für eine privatrechtliche Aktiengesellschaft charakteristisch seien, monierte die Landesregierung nach mehreren Jahrzehnten plötzlich.

Im Vordergrund stehe der Grundsatz, dass die Festlegung der Unternehmensstrategie kein Aktionärsrecht, sondern eine unentziehbare Kompetenz des Verwaltungsrats darstelle.

Mit anderen Worten: Der Bund hat bei der Ruag eigentlich nichts zu melden.

Grosse Autonomie als Hürde

«Die Ruag MRO hat sich dadurch quasi unter der Hand zu einer Gesellschaft gewandelt, die bei genauer Betrachtung nurmehr wenig mit einer privatrechtlichen AG gemein hat», räumte der Bund aufgrund strategischer Vorgaben und besonderer Informationsrechte ein.

Doch das Gesetz sieht eben weitgehende organisatorische Verselbstständigung der Rüstungsunternehmen gegenüber der Verwaltung vor und gewährt den Firmen grosse Autonomie, was die Steuerung durch die Landesregierung verunmöglicht.

Personalabbau kaum möglich

Mit einem Gutachten sollte eine neue Rechtsform für die Ruag gefunden werden, die besser auf die Bedürfnisse passt.

Doch auch da kommen sofort Schwachstellen zum Vorschein.

Eine Integration in die Zentralverwaltung ginge aber mit erheblichen Nachteilen einher, weil die Flexibilität sinke. Diese würde sich etwa im personellen Bereich auswirken.

Das öffentlich-rechtliche Personalstatut der Bundesverwaltung stünde bei sich verändernder Auftragslage zeitgerechten Personalmassnahmen im Wege.

Dasselbe gelte für den ganzen Bereich der Infrastruktur und der Immobilien.

Zwei Alternativen bleiben

Eine ausgegliederte Einheit könne sich rascher auf neue Bedürfnisse einstellen und die Schwergewichte ihrer Tätigkeit verlagern, um sich neuen Herausforderungen anzupassen, erklärte der Bund, der die neue Rechtsform nunmehr in die Vernehmlassung gegeben hat.

Flache Hierarchien, kurze Entscheidungswege und die Flexibilität im Personalbereich sowie einfachere Beschaffungsverfahren sollen es bei Rüstungsgeschäften schon sein.

Werden sowohl die Integration in die Zentralverwaltung als auch eine privatrechtliche Lösung abgelehnt, bleibe nur noch die Ausgliederung unter Verwendung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform.

Im Vordergrund stehen dabei die Anstalt und die spezialgesetzliche AG öffentlichen Rechts.

Neues Scheitern vorprogrammiert

1997 waren die Unternehmen der Gruppe Rüstung im damaligen Bundesamt für Rüstungsbetriebe (BRBT), in die privatrechtliche Aktiengesellschaft (AG) der Ruag Holding AG überführt worden.

Betroffen waren damals die vier Unternehmen SE Schweizerische Elektronikunternehmung, SF Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und Systeme, SM Schweizerische Munitionsunternehmung und SW Schweizerische Unternehmung für Waffensysteme, die vor der Überführung als unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert waren.

Doch das hat ja bekanntermassen auch nicht funktioniert. Nur mit einer ehrlichen Aufarbeitung der Vergangenheit kann die Schweiz jedoch eine Lösung für die Zukunft finden.

24.01.2026/kut.

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