Bund kassiert Millionen durch Wehrpflichtersatz

Soldaten der Schweizer Armee im Regen
Schweizer Männer müssen bei der Armee für ihr Land im Regen stehen. (Bild: VBS PD)

Schweizer Männer trifft eine Abgabe hart. Doch diese atypische Steuer spült nicht nur dem Bund, sondern auch den Kantonen viel Geld in die Kassen.

Der Bund verdient jedes Jahr kräftig – und viele merken es erst, wenn der Brief ins Haus flattert.

Kompensation für Naturallast

Die Wehrpflichtersatzabgabe trifft Schweizer Männer, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten.

Doch dies spült Hunderte Millionen Franken in die Bundeskasse, wie aus einem aktualisierten Dokument der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV hervorgeht.

Die Wehrpflichtersatzabgabe oder Militärpflichtersatz, wie es von 1878 bis 1996 hiess, ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe des Bundes.

Es handelt sich dabei um eine Ersatzabgabe. Dies bedeutet, dass sie als finanzielle Leistung an die Stelle einer nicht erbringbaren Naturallast für den Militär- oder Zivildienst tritt.

Kein Wahlrecht

Als Folge der Wehrhoheit des Bundes kann sie jeden männlichen Schweizerbürger im dienstfähigen Alter treffen, unabhängig von seinem Wohnsitz inner- oder ausserhalb der Schweizergrenze. Es trifft also auch Auslandschweizer.

Der Pflichtige verfüge nicht über ein Wahlrecht, ob er die persönliche oder die finanzielle Leistung erbringen will, erklärten die Steuerbeamten klipp und klar.

Diese Steuer entspringe dem Bestreben nach einem Opferausgleich im Wehrdienst und dämme faktisch das Befreiungs- und Dispensationsbegehren beim Militär- beziehungsweise Zivildienst ein, hiess es weiter.

Rund 200.000 Betroffene

Die Abgabe wird nach den finanziellen Verhältnissen des Pflichtigen im Alter zwischen 19 und 37 Jahren ermittelt. Ihre Bemessung erfolgt nicht nach einem progressiven, sondern nach einem festen Prozentsatz.

Die Ersatzabgabe beträgt 3 Prozent des abgabepflichtigen Einkommens, mindestens aber 400 Franken pro Jahr.

2024 zählte die ESTV immerhin 192.150 Ersatzpflichtige. Dies führte zu Staatseinnahmen von rund 167 Millionen Franken, wie die Steuerverwaltung weiter erklärte.

Fast 100 Franken pro Jahr

Es trifft demnach Schweizer Männer, die nicht befreit sind, mit durchschnittlich rund 900 Franken im Jahr.

Dies bedeutet aber auch, dass die Steuerpflichtigen im Jahr 2024 ein anrechenbares Einkommen von rund 29.000 Franken im Schnitt verfügten.

Armee hat nichts direkt davon

Die Abgabe hat aber keinen fiskalischen Zweck, hiess es von den Steuerbeamten zudem.

Vielmehr diene die Steuer dem staatspolitischen Zweck der Durchsetzung des verfassungsmässigen Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht, was diese Steuer von den anderen öffentlichen Abgaben unterscheide.

Nach Abzug der Bezugsprovision der Kantone von 20 Prozent fliesst der Ertrag der Wehrpflichtersatzabgabe ohne Zweckbindung in die allgemeine Bundeskasse. Die Kantone zweigten 2024 also rund 33,4 Millionen Franken ab.

Die Erträge sind allerdings nicht, wie ihr Charakter vielleicht vermuten lassen würde, den Militärausgaben vorbehalten, sondern sie dienen mit zur Finanzierung der gesamten Aufgaben der Eidgenossenschaft.

Das Verteidigungsdepartement VBS von Bundesrat Martin Pfister hat von dem Geld also nicht direkt etwas.

Doppelbürger als Herausforderung

Von der Abgabe befreit ist beispielsweise, wer dienstunfähig ist. Die Schweiz hat sich aber sogar mit fünf Ländern auf weitere Regelungen bezüglich der Abgabe geeinigt.

So ist der in den USA geborene Schweizer ersatzfrei, solange er dort wohnt. Begibt er sich vorübergehend in die Schweiz, bleibt er ersatzfrei, wenn er seinen Aufenthalt nicht über die Dauer von zwei Jahren ausgedehnt.

Französisch-Schweizerische Doppelbürger sind nur in einem Staat wehrpflichtig. Kompliziert wird es mit Italien oder Deutschland, wo die Wehrpflicht abgeschafft wurde.

Doch auch dafür gibt es Regeln.

Bürokratiemonster für Männer

Den Schweizer Männern stehen bezüglich dieser Pflichten für das Vaterland aber Rekursinstanzen und der Gang bis vor Bundesgericht offen.

Im Prinzip hat sich da über ein Jahrhundert lang ein Bürokratiemonster aufgebaut, das viel Geld verschlingt.

Fragwürdig ist diese Steuer mittlerweile aber ohnehin, weil im Zeitalter der Gleichberechtigung nur die Männer der Schweiz zur Kasse gebeten werden.

12.01.2026/kut.

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