
Verwaltungsräten obliegt die Oberleitung einer Firma und die Überwachung der Geschäfte. Doch oft funktioniert dies nicht, wie CS und Clariant zeigen.
Der Konzern für Spezialchemie hat am Freitagabend einen ungewöhnlichen Schritt an seiner Firmenspitze angekündigt.
Die in Muttenz BL domizilierte Firma will ihren Verwaltungsrat von 11 auf 8 Personen verkleinern und gleichzeitig zwei neue unabhängige Mitglieder in das Aufsichtsgremium berufen, wie es in einem Communiqué am heutigen Freitagabend hiess.
Elf minus fünf plus zwei
An der kommenden GV vom 1. April 2026 träten Roberto Gualdoni, Geoffery Merszei, Eveline Saupper, Peter Steiner und Konstantin Winterstein nicht mehr zur Wiederwahl an, so das Prozedere.
Fünf Personen scheiden aus und zwei neue Mitglieder sollen in den Verwaltungsrat von Clariant einziehen.
Verjüngungskur nötig
Der Spezialchemiekonzern, welcher derzeit mit Milliardenklagen überzogen wird, begründet den Schritt zu einem kleineren Aufsichtsgremium mit der optimierten Geschäftstätigkeit und Bedenken von Anlegern in Bezug auf Unabhängigkeit, Amtszeit und Geschlechtervielfalt.
Der aktuelle Verwaltungsratspräsident (VRP) Ben van Beurden lobte den Schritt zu einer besseren Corporate Governance und die Verjüngungskur bei der Unternehmensführung.
Credit Suisse lässt grüssen
Damit weist Clariant vielen Schweizer Firmen den Weg. Dem Verwaltungsrat einer Schweizer Gesellschaft obliegt die Oberleitung des Unternehmens und die Überwachung der Geschäftsleitung.
Viele Aufsichtsgremien erfüllen die Anforderungen an diese rechtlichen Bedingungen nicht oder zu wenig.
Exemplarisch steht dafür der Verwaltungsrat der untergegangenen Krisenbank Credit Suisse (CS), der sich zwar mit Diversity-Themen auskannte, aber niemand hatte, der schon mal eine globale Grossbank geführt hatte.
Dies macht zwar die Führung für den VRP einfacher, doch das Verschwinden der CS zeigt, wohin so etwas führen kann.
Machtspiele entscheiden oft
Viele Schweizer Verwaltungsräte sind auch überhaupt nicht schlagkräftig, von Theoretikern namhafter Personalvermittlungen zusammengestellt und teils zu Quasselbuden verkommen.
Um die Macht einzelner Mitglieder zu schwächen, nehmen Eigentümer oder VRPs gerne die satzungsmässige Höchstzahl von Personen auf.
Den umgekehrten Schritt zur Verkleinerung des Aufsichtsgremiums, wie nun bei Clariant, gehen dagegen nur sehr wenige Firmen.
Klar, konzentriert sich dann die Macht auf weniger Köpfe. Doch für die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen und für Schlagkraft ist das manchmal nötig.
Und Mehrheitsentscheidungen lassen sich mit 8 Personen einfacher fällen, wenn der VRP das doppelte Stimmrecht hat, als mit 11 Mitgliedern im Verwaltungsrat.
24.10.2025/kut.






