
Bei dem Zürcher Medium «Inside Paradeplatz» und seinem Betreiber marschierten Polizisten ein und konfiszierten Gegenstände. Doch das war zu viel.
Die Schweizer Pressefreiheit hat einen kleinen Sieg errungen.
Die unlängst bei einer Haussuchung beschlagnahmten Gegenstände um Laptop, Natel und Unterlagen darf die Staatsanwaltschaft nicht auswerten.
Rückschlag in Vincenz-Affäre
Diese freudige Nachricht verkündet das Portal «Inside Paradeplatz» um den Journalisten Lukas Hässig am heutigen Montag auf der eigenen Webseite und im Newsletter.
Dies sei ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit, hiess es weiter.
Vor rund fünf Wochen hatten Ermittler und Polizisten die Redaktion und die Privatwohnung des Medienvertreters gestürmt.
Sie wollten herausfinden, ob in der Vincenz-Affäre der Raiffeisen-Bankengruppe möglicherweise Bankdaten eine Rolle bei der Aufklärung gespielt haben könnten, wie muula.ch berichtete.
Ohne Wenn und Aber
Um den Verdacht der Behörden zu erhärten, konfiszierten sie Computer, Telefon, Dokumente und Notizbücher, die der Bedrängte allerdings siegelte.
Daraufhin kam das Zürcher Zwangsmassnahmengericht zum Zuge.
Bereits vergangene Woche habe die mit der Angelegenheit betraute Vizepräsidentin des Zürcher Bezirksgerichts über den Fall entschieden, hiess es nun.
«Sie tat dies in unmissverständlicher Art. Ihr Beschluss vom 2. Juli schützte die Medienfreiheit ohne Wenn und Aber», schrieb Hässig über seinen eigenen Fall.
Schwerer Schlag gegen Medien
Es bestünde «kein auch nur ansatzweise hinreichender Tatverdacht» für einen weitreichenden Eingriff, wie eine Haussuchung mit Sicherstellungen, urteilte die Richterin.
Sie schob allen Forderungen der Zürcher Staatsanwaltschaft, das Beschlagnahmte für die laufende Strafuntersuchung zu nutzen, einen Riegel vor, erklärte das Zürcher Medienhaus weiter.
Damit trägt die Schweizer Pressefreiheit einen Sieg davon.
Doch das Einschreiten der Behörden in einem berühmten Portal hat die Schweiz schwer erschüttert. Es war das erste Mal seit Jahrzehnten, dass so etwas überhaupt vorgekommen war.
07.07.025/ena.