
Schweizer Arbeitslose müssen vermehrt mit Sanktionen rechnen. Kürzungen beim Geld betreffen oft jüngere Männer, doch dies ist recht erfolgreich.
Die Schweiz hat zwar wenig Arbeitslose, doch die Betroffenen werden von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV rege umsorgt.
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Menschen nämlich bei Stellenverlust, doch im Gegenzug fordert sie eine aktive Mitwirkung bei der Arbeitssuche.
Versäumen von Terminen
Wer diese Pflicht verletzt, muss mit Sanktionen, wie den Kürzungen der Taggelder, rechnen.
Sanktionen werden beispielsweise verhängt, wenn Personen zu wenige Bewerbungen einreichen, Termine beim RAV versäumen, zumutbare Stellen ablehnen oder ihre Arbeitslosigkeit selbst verschulden.
Die Wirkung von Sanktionen wurde nun in einer Studie im Auftrag des Bundes unter die Lupe genommen, und die Resultate können sich sehenlassen.
Mehrheit agiert vorbildlich
Nur rund ein Drittel der Arbeitslosigkeitsspannen werde mit mindestens einer Sanktion belegt, hiess es. Dieser Anteil sei in den vergangenen zehn Jahren aber leicht gestiegen.
Zwei Drittel der über 3,9 Millionen untersuchten Arbeitslosigkeitsepisoden im Zeitraum von 2009 bis 2022 seien sanktionsfrei verlaufen, was zeigt, dass sich das Problem lediglich auf einen bestimmten Personenkreis bezieht.
Leichte Sanktionen, also Geldkürzungen von bis zu 15 Tagen, machten etwa 70 Prozent aller Fälle aus.
Am häufigsten sanktioniere die ALV ungenügende Suchbemühungen, entweder vor der Arbeitslosigkeit mit rund 40 Prozent oder während der Arbeitslosigkeit zu zirka 22 Prozent.
Danach folgten das Nichterscheinen zu Terminen mit rund 13 Prozent und die selbst verschuldete Arbeitslosigkeit zu 17 Prozent.
Selten hoher Bildungsabschluss
Sanktionen träten allerdings oft mehrfach auf, hiess es weiter.
Etwa 44 Prozent der sanktionierten Personen erhielten eine zweite Sanktion, meist innerhalb von zwei Monaten nach der ersten, ergab die Studie, welche auch in der Fachzeitschrift «Die Volkswirtschaft» publiziert wurde.
Sanktionierte Personen seien häufiger jünger sowie männlich und verfügten seltener über einen Tertiärabschluss, so die Ergebnisse.
Tieferes Einkommen als Folge
Sanktionierte träten zudem im Schnitt etwas rascher wieder in eine Beschäftigung ein als nicht sanktionierte Personen, fanden die Wissenschafter heraus.
Sanktionen erhöhten zudem unmittelbar die Suchintensität nach Jobs.
Insgesamt verkürzten Sanktionen die Arbeitslosigkeit durchschnittlich um 6,5 Tage. Leichte Sanktionen zeigen deutlichere Effekte mit –15 Tagen.

Allerdings gebe es Hinweise, dass sich sanktionierte Personen nach der Arbeitslosigkeit in etwas weniger stabilen Erwerbsverhältnissen befänden und leicht tiefere Einkommen erzielen würden.
Dies zeigt, dass das Problem für die RAV und Arbeitslosenkassen zwar gelöst wird, aber für die Menschen schlechtere Situationen resultieren.
Späterer Ausgleich der Nachteile
Dennoch gibt es dabei auch eine positive Nachricht.
Diese Unterschiede in den Beschäftigungsverhältnissen schwächen sich während der ersten drei Jahre nach Arbeitslosigkeit deutlich ab, fanden die Forscher heraus.

Insofern relativieren sich die Nachteile für die Menschen mit der Zeit.
Hopfen und Malz verloren
Während leichte Sanktionen das Verhalten und die Suchintensität der Stellensuchenden positiv beeinflussen, ohne nennenswerte langfristige Folgen zu haben, sieht es bei schweren Sanktionen aber anders aus.
Schwere Sanktionen oder solche bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit könnten die Dauer der Arbeitslosigkeit sogar verlängern, mahnten die Wissenschafter.
Sowohl die kurzfristigen Effekte auf die Arbeitslosendauer als auch die längerfristigen Effekte auf Erwerbsverläufe fielen negativ aus – bei diesen Personen ist wohl jede Hoffnung verloren und auch Strafen bringen nichts.
Die Gründe hierfür reflektieren wohl auch die schwierigen Verhaltensmuster und die Situation der betroffenen Personen, hiess es verklausuliert in der Studie.
04.06.2025/kut.