
Die Schweiz hat einen schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit vorgenommen. Der Preisüberwacher verfügt tiefere Kommissionen bei booking.com.
Der Schweizer Preisüberwacher Stefan Meierhans hat verfügt, dass die Firma Booking.com B.V. (Booking.com) ihre Preise in der Schweiz senken muss.
Drei Jahre lang in Fesseln
Eine Analyse habe ergeben, dass die Kommissionssätze des Unternehmens für Schweizer Hotels missbräuchlich hoch seien, teilte der Preisüberwacher am heutigen Mittwoch überraschend mit.
Gemäss der Verfügung muss Booking.com seine Kommissionssätze gegenüber Schweizer Hotels um knapp einen Viertel senken.
Diese Senkung habe drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft umgesetzt zu werden und werde drei Jahre lang gelten.
Unklare Hintergründe
Der formelle Entscheid sei nötig geworden, weil keine einvernehmliche Lösung mit Booking.com gefunden worden sei, hiess es weiter.
Das Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) sehe vor, dass der staatliche Preisüberwacher missbräuchliche Preise, die nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind, verhindern oder beseitigen soll.
Wieso Meierhans bei booking.com ein solches Marktversagen sieht, erklärte die Behörde im Communiqué aber nicht.
Weg zum Bundesverwaltungsgericht
Ziel der Massnahme sei die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Hotels in einem weltweit harten Konkurrenzkampf und gleichzeitig mittelbar die finanzielle Entlastung der Kundschaft, hiess es vom Preisüberwacher.
Booking.com hat nun die Möglichkeit, gegen die Verfügung innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben. Gegenüber verschiedenen Medien erklärte das Unternehmen, den Entscheid weiterziehen zu wollen.
Schliesslich hätten die Schweizer Hoteliers die Freiheit, ihre Unterkünfte auf diesem Verkaufsportal anzubieten oder nicht, hiess es.
Unnötige Staatseingriffe
In der Schweiz wurde von Hoteliers, die gerne auf Dienstleistungen der Buchungsplattform setzen, immer wieder Kritik laut, dass Provisionen von 20 Prozent und mehr einfach zu hoch seien.
Der Bundesrat hatte auch Regeln gegen die Marktmacht von Hotelbuchungsplattformen erlassen. Dabei wurde klar, dass dies völlig unnötig ist, wie muula.ch berichtete.
Die Schweiz profitiert von booking.com und wenn Hoteliers kein Risikomanagement haben, das ihnen eine Abhängigkeit von nur einem Vertriebsweg signalisiert, darf man dies anderen nicht zum Vorwurf machen.
21.05.2025/kut./Meldung mit Reaktion von booking.com ergänzt