
Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat beim Untergang der Credit Suisse viele Schweizer Werte verraten. Das rächt sich nun vor Gericht.
Es ist eine unglaubliche Schlappe für die Schweiz.
Das Bundesverwaltungsgericht BVGer hat entschieden, dass die Verordnungen der Finanzdirektion EFD zur Streichung von Boni der Credit Suisse (CS) rechtswidrig waren.
Fehlende Rechtsgrundlage
Die variablen Vergütungen, welche das EFD unter der Führung von Finanzministerin Karin Keller-Sutter kürzte, von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis seien.
«Solche vertraglichen Ansprüche sind durch die Eigentumsgarantie geschützt», teilte das BVGer zu einem Leitentscheid mit.
Für schwere Eingriffe in solche Ansprüche sei eine klare und ausdrückliche Grundlage in einem Gesetz notwendig. Gemäss BVGer enthält Artikel 10a des Bankengesetzes keine solche Grundlage.
Zeit als Hauptargument
Alle Staatshilfen an die CS seien spätestens per 11. August 2023 beendet gewesen, hielten die Richter fest.
Das EFD hatte jedoch angeordnet, dass die Vergütungen der betroffenen Mitarbeitenden definitiv – und damit über die Dauer der Staatshilfe hinaus – gekürzt oder gestrichen werden müssen.
Diese Anordnung wiege aber viel schwerer als ein befristetes Auszahlungsverbot und sei im Gesetz nicht vorgesehen, hiess es im Entscheid, der noch vor Bundesgericht angefochten werden könne.
Schuld nicht bewiesen
Für die UBS kommt es daher nun dicke. Für die Grossbank versüsst sich der Deal durch die Aufhebung des Boni-Verbots nicht. Sie muss das Geld den Mitarbeitern geben und hatte deshalb an der Seite der EFD gekämpft.
Die Richter am BVGer erklärten nämlich, die Frage nach der Verantwortung der betroffenen Manager, denen die Boni gestrichen wurden, sei rechtlich irrelevant.
Trotzdem hätten das EFD und die Grossbank UBS, welche die CS übernommen hat, pauschal argumentiert, die Kürzung respektive die Streichung sei gerechtfertigt, weil die Betroffenen zu den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse gehört hätten und damit für deren Strategie und für den kompletten Misserfolg verantwortlich seien.
«Weder das EFD noch die UBS konnten aber konkret darlegen, dass auch nur einer der betroffenen zwölf Manager durch sein Tun oder pflichtwidriges Unterlassen übermässige Risiken und damit die finanzielle Situation der Credit Suisse verschuldet hätte», hiess es vom Gericht.
Die UBS hat also die Boni auszuzahlen und fertig.
Eigentumsgarantie als Wert
Für Finanzministerin Keller-Sutter ist dies eine Schlappe. Sie versuchte mit aller Macht, die Notfusion als ordnungspolitisch korrekt darzustellen und die Enteignung von Mitarbeitern sowie Aktionären zu rechtfertigen.
Zumindest bei den Mitarbeitenden ist dies nun nicht gelungen – die andere Frage müssen die Richter zu Aktien und AT1-Bonds noch beantworten.
Doch schon jetzt ist klar, dass das Arbeitsverhältnis zwischen einer Firma und Angestellten die Finanzministerin Keller-Sutter nichts angeht; zumindest nicht so ohne Weiteres.
Weiteres Geheimnis
Das Bundesverwaltungsgericht hält Schweizer Werte hoch, im Gegensatz zu Keller-Sutter und ihren Finanzbeamten. Dies kann die Öffentlichkeit aber noch an einer anderen Stelle in dem spannenden Urteil erkennen.
Eigentlich steht die Schweiz für Transparenz, doch nicht so bei dem Untergang der CS, wie muula.ch bereits mehrfach berichtete.
Das EFD beantragte vor dem Gericht nämlich (Seite 9), den CS-Mitarbeitern in bestimmte Dokumente zur Notfusion mit der UBS keinen Einblick zu gewähren.
Etwas verheimlicht Keller-Sutter also vor dem Volk in den Vorakten.
14.05.2025/kut.