Millionen-Subventionsbetrug zieht weitere Kreise

Ein vermeintlicher Betrüger an einem Computer
Manchmal kommen Betrügereien um Subventionen ans Licht. (Symbolbild: pixabay)

Dem Bundesamt für Verkehr sind bei Subventionsbetrügereien um BLS und Bus Ostschweiz die Hände gebunden. Daher geht es andernorts weiter.

Wenn es Geld vom Staat gibt, halten wohl alle gerne die Hand auf.

Doch so mancher hilft auch nach, von der Gemeinschaft finanziell begünstigt zu werden.

Untersuchung abgeschlossen

Manchmal kommen solche Fälle, wie bei der Postauto-Affäre, ans Licht.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Voruntersuchung zu zwei weiteren Subventionsbetrug durch ehemalige Verantwortliche der Transportunternehmen Bus Ostschweiz und der BLS abgeschlossen, teilte die Bundesbehörde am heutigen Mittwoch mit.

Abgeschriebene Busse zurückgemietet

Das BAV hatte im August 2023 gegen drei frühere Verantwortliche der Bus Ostschweiz und gegen zwei frühere Verantwortliche der BLS je eine Voruntersuchung wegen mutmasslichem Subventionsbetrug eröffnet.

Das BAV kommt in den nun präsentierten Untersuchungsergebnissen beim ersten Fall zum Schluss, dass die Verantwortlichen der Bus Ostschweiz bereits abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft und diese anschliessend zurückgemietet hätten.

Dies sei mit dem Ziel erfolgt, überhöhte Subventionen zu erhalten. Dadurch sollen die Beschuldigten unrechtmässig Subventionen von rund 5,5 Millionen Franken bezogen haben, wovon rund 1,7 Millionen Franken vom Bund stammten.

Einnahmen verschwiegen

Die damaligen Verantwortlichen beim zweiten Transportunternehmen BLS haben dem Bund und den beteiligten Kantonen zu tiefe Personenverkehrserlöse angegeben.

Konkret haben sie die Halbtax-Einnahmen im «Libero»-Tarifverbund nicht eingerechnet, um damit überhöhte Subventionen zu erhalten.

Damit sollen die Beschuldigten beim Bund einen Teil der zu hoch ausgefallenen Subventionen von rund 10 Millionen Franken betrügerisch erwirkt haben.

Hohe illegal bezogene Summen

Mangels Zuständigkeit konnte das BAV die Frage, ob auch die betroffenen Kantone betrügerisch geschädigt wurden, nicht selber untersuchen.

Die Bundesbehörde habe daher bei den Staatsanwaltschaften der Kantone St. Gallen und Bern parallel zur Anklage der Beschuldigten auch Strafanzeige eingereicht, hiess es im Communiqué.

Das Verschulden der verantwortlichen Personen sowie die illegal bezogenen Summen seien erheblich und daher sollten die kantonalen Gerichte über die Angelegenheiten befinden.

Firmen zeigen Reue

Für den Steuerzahler sind diese zwei Fälle aber schon mal glimpflich ausgegangen.

Die Unternehmen, die ihre Hände zu weit aufgehalten hatten, hätten die zu Unrecht bezogenen Subventionen zurückgezahlt, erklärte das Bundesamt.

08.01.2025/kut.

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