Bei Streit um Miet- oder Pachtangelegenheiten hilft oft ein schlichtender Dritter. Besonders ein Thema erhitzt dort die Schweizer Gemüter.
Können sich Schweizer bei Miet- oder Pachtverträgen nicht einigen, landen die Fälle vor den Schlichtungsstellen.
Die Zahl der neuen Schlichtungsverfahren stieg im ersten Halbjahr um 1 Prozent auf 25.350 Fälle, teilte das Bundesamt für Wohnungswesen BWO am heutigen Dienstag mit.
Rekord bei Pendenzen
Die Neueingänge lägen damit weiterhin rund 65 Prozent über dem seit 2000 errechneten, langjährigen Mittelwert, hiess es weiter.
Zwar erledigten die paritätisch besetzten Schlichtungsstellen trotz des Ansturms viele Fälle.
Ende Juni 2024 verblieben aber laut dem Communiqué noch 12.834 Pendenzen, was der zweithöchste Pendenzenstand seit 1994 sei.
Westschweiz sticht hervor
Zusammen mit den Neueingängen hatten die Schlichtungsbehörden im ersten Halbjahr 2024 aber immerhin 38.926 Verfahren zu behandeln.
In einzelnen Kantonen gab es signifikant weniger Neueingänge, während in anderen Kantonen, wie dem Jura mit 136 Prozent oder dem Kanton Waadt mit 48 Prozent, wesentlich mehr neue Verfahren eingeleitet wurden.
Die Westschweiz fällt bei den Streitigkeiten also klar auf.
Referenzzinssatz belastet
Den höchsten Anteil an den erledigten Verfahren wiesen die Anfechtungen infolge Mietzinserhöhungen mit 36,49 Prozent auf.
Bereits im vorangegangenen Semester hätten die Mietzinserhöhungen den höchsten Anteil an erledigten Verfahren ausgemacht, teilte das BWO zudem mit.
Auch in der Berichtsperiode dürfte der Wert auf den Anstieg des hypothekarischen Referenzzinssatzes per 2. Juni 2023 und 2. Dezember 2023 zurückzuführen sein, hiess es zur Begründung.
In der Schweiz darf der Mietzins auch für bestehende Mietverhältnisse erhöht werden, falls sich die Hypothekarzinsen ändern.
Bei 86,2 Prozent der schweizweit erledigten Verfahren betreffend Mietzinserhöhungen konnte aber eine Einigung erzielt werden.
Die Schweizer sind also gar nicht so stur, wie es oft heisst.
Zufriedenheit mit Verträgen
Die ordentliche Vertragskündigung bildete Schweiz-weit mit 8,61 Prozent den zweithäufigsten Grund.
Die Forderung auf Zahlung kam als dritthäufigster Grund in der Schweiz auf 7,33 Prozent der erledigten Schlichtungsverfahren.
Mit den niedrigen Zahlen zeigt sich, dass diese Probleme viel weniger zu Streit führen und die Miet- sowie Pachtparteien doch insgesamt recht zufrieden mit ihren Geschäftspartnern sind.
03.12.2024/kut.