Finma erklärt UBS zum Grossrisiko für die Schweiz

Das Logo der Grossbank UBS an der Zürcher Bahnhofstrasse
Die Grossbank UBS muss ihre Notfallpläne überarbeiten. (Bild: muula.ch)

Die Finanzmarktaufsicht schmeisst der UBS ihre Abwicklungspläne um die Ohren. Stabilisierungs- und Notfallpläne der Grossbank sind Makulatur.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma kann die Abwicklungspläne der Grossbank UBS nicht bewilligen.

Der Regulator setzte die jährliche Genehmigung aus, wie die Finma am heutigen Dienstag überraschend mitteilte.

Hindernisse festgestellt

Im Einklang mit dem Too-Big-To-Fail-Bericht des Bundesrats seien zudem Änderungen auf Gesetzesstufe notwendig, um den Behörden zusätzliche Optionen und damit mehr Flexibilität im Krisenfall zur Verfügung zu stellen, hiess es.

In der Beurteilung der Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS per 31. Dezember 2023 habe die Finma festgestellt, dass es aufgrund der Integration der Krisenbank Credit Suisse (CS) zu Hindernissen gekommen sei.

Die Grossbank UBS müsse aufgrund der Eingliederung die Konzernstrukturen, Prozesse und Informatikplattformen vereinheitlichen, mahnte der Finanzplatzregulator.

Zusatzoptionen nötig

Gleichzeitig sieht die aktuell bestehende Abwicklungsstrategie für die UBS nur die Fortführung der Geschäftstätigkeit im Rahmen einer Sanierung und Restrukturierung des Geschäftsmodells vor.

Aufgrund der Erfahrungen aus der CS-Krise seien aber zusätzliche Handlungsmöglichkeiten erforderlich, um die Krisenvorbereitung und Abwicklungsplanung für systemrelevante Banken weiter zu stärken.

Gigantisches Risiko

Entsprechend erwarte die Finma, dass die UBS ihren Stabilisierungsplan und ihren Notfallplan überarbeitet.

Anpassungen des Buchungsmodells im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten, die über die systemrelevanten Funktionen hinaus gehen, seien in der Notfallplanung speziell zu berücksichtigen.

Aus den Erläuterungen zu den sogenannten Firmentestamenten wird klar, dass die «Monsterbank» derzeit nicht abwickelbar ist und somit ein gigantisches Risiko für die Schweiz darstellt.

Das Land kann einem Geldhaus in dieser Grössenordnung und Struktur im Falle einer Krise nicht mehr helfen.

15.10.2024/kut.

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