Schweiz zahlt für Coronavirus-Impfschaden

Die Coronavirus-Impfung kann entgegen früheren Aussagen doch bleibende Schäden verursachen. Die Schweiz geht nun erstmals auf ein Opfer zu.

Nach Druck auf die Schweiz ist nun erstmals auch hierzulande das Opfer eines Coronavirus-Impfschadens entschädigt worden.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bewilligte eine erste Entschädigungszahlung, meldete der «SonntagsBlick».

Nachweise notwendig

Demnach erhält dieses Coronavirus-Impfopfer eine Genugtuung von 12.500 Franken und eine Entschädigung in Höhe von 1360 Franken.

Die Entschädigung beziehe sich auf einen Verdienstausfall, der aber nachgewiesen werden muss. Die Genugtuung sei ein Schmerzensgeld, hiess es weiter.

Für eine Entschädigung braucht es zwingend einen Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und den aufgetretenen Gesundheitsproblemen.

Deutschland reagierte früher

Die Schweiz hat laut dem EDI bisher 320 Gesuche auf Entschädigungen erhalten.

Nach rund drei Jahren zahlt die Schweiz nun erstmals an ein Opfer etwas Geld. Deutschland hatte bereits viel früher reagiert und Betroffene entschädigt, wie muula.ch berichtete. Doch der Druck auf die Behörden stieg.

Pharmakonzerne haften nicht

Zwar ist nicht bekanntgeworden, um welchen Coronavirus-Impfstoff um Pfizer, Biontech, Moderna & Co. es sich bei dem ersten Entschädigungsfall der Schweiz gehandelt hat.

Jedoch wird aber klar, dass entgegen den ersten Aussagen der Schweizer Behörden um Swissmedic, Bundesamt für Gesundheit BAG & Co., die experimentellen Impfungen gegen das Coronavirus seien sicher, doch Impfschäden auftreten können.

Um die Impfstoffe rasch zu erhalten, hatten viele Länder die Pharmakonzerne aber von jeglicher Haftung freigestellt.

Daher treffen die Entschädigungen für erlittene Schäden jetzt auch die Staaten selbst.

29.09.2024/kut.

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