Jahrzehntelang wird in Nahost um Land gestritten. Doch die Schweiz zeigt Israel, wo das Staatsgebiet sowie die Wirtschaftsgrenzen liegen.
Die Mitteilung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG wirkt unscheinbar.
Doch das Dokument mit ein paar Postleitzahlen birgt Brisanz im Nahostkonflikt.
Konsultation nötig
Für Waren, welche aus einem in der Liste aufgeführten Postleitzahlen stammen, dürfe bei der Einfuhr keine Präferenz beantragt werden, führten die Schweizer Grenzwächter nüchtern aus.
Fälle, in denen die Waren aus dem zweiten Teil der Liste aufgeführten Ortschaften oder Industriezonen stammten, seien der Zollstelle vor der Anmeldung zur Beurteilung vorzulegen, hiess es weiter trocken.
Wein und Kosmetika betroffen
Worum geht es bei diesen Postleitzahlen?
Nun, für Waren, die aus den Besetzten Palästinensischen Gebieten, einschliesslich der sich dort befindenden israelischen Siedlungen stammen, namentlich aus der West Bank, dem Gazastreifen, Ost-Jerusalem und den Golanhöhen, sei eine Präferenzgewährung im Rahmen des Freihandelsabkommens Efta-Israel sowie des bilateralen Landwirtschaftsabkommens Schweiz-Israel nicht zulässig, erklärte das BAZG.
Mechola, Nimrod, Keshet & Co. gehören demnach eben nicht zu Israel.
Deshalb gewährt die Schweiz auch keine Erleichterungen beim Import von Gütern. Basta.
Unklarheiten gibt es in der Schweiz beispielsweise bei der Einfuhr von Kosmetika oder Weinen, wenn diese aus den israelischen Siedlungen stammen.
Andere Schreibweisen möglich
Bei Ost-Jerusalem, Nirit, Shilat & Co. sind sich die Schweizer Beamten aber nicht sofort sicher, sondern entscheiden fallweise.
Vor einer Anmeldung aus diesen Postleitzahlen-Gebieten beurteilt die Schweiz den Ursprung einzeln.
Die Angaben zu all den Orten, welche der Ware die Ursprungseigenschaft verleiht, seien aus dem Hebräischen transliteriert worden und damit unterschiedliche Schreibweisen möglich, gab das BAZG sogar an.
Findige Buchstaben-Dreher führen also auch nicht zu Zollerleichterungen.
Regeln lösen Spannungen
Schweizer Zollbeamte können Weltpolitik mit einfachen Regeln eine Abfuhr erteilen. Die Grenzwächter brauchen nämlich Klarheit, wie sie bei allen Einfuhren vorzugehen haben.
Somit ist aber mit dem vorliegenden Postleitzahlendokument auch klar, dass die Schweiz indirekt Israel sagt, wo die Grenzen und Wirtschaftsgrenzen liegen.
Grosse Politik kann also manchmal so einfach sein.
Sie scheitert an der profanen Frage beim Schweizer Zoll, woher eine Ware stammt und, ob die Importeure dem Schweizer Staat da Geld zahlen müssen oder nicht.
02.09.2024/kut.