Bankenombudsmann Barfuss öffnet Kunden die Augen

Bankenombudsman Andreas Barfuss
Andreas Barfuss vermittelt zwischen Banken und deren Kunden. (Bild: PD)

Bankkunden wenden sich wegen Anlageverlusten oder Betrugsfällen an den Bankenombudsmann. Doch oftmals tritt dann Ernüchterung ein.

Der Schweizerische Bankenombudsmann Andreas Barfuss hatte 2023 viel tun, weil es deutlich mehr Anfragen an seine Ombudsstelle gab.

Die Bankkundschaft um UBS, Credit Suisse, ZKB & Co. nahm die Vermittlungs- und Informationsdienste der Ombudsstelle mehr in Anspruch, weil sie etwa im Bereich der Anlageberatung oder Vermögensverwaltung schlechte Erfahrungen gemacht haben oder Opfer von Betrugsfällen geworden waren.

Viele Hiobsbotschaften

Die mündlichen Anfragen stiegen um 14 Prozent auf 1489 und die schriftlichen Fälle nahmen sogar um 24 Prozent auf 871 zu, wie es am heutigen Mittwoch hochoffiziell in einem Communiqué hiess.

Doch Barfuss hatte für die betroffene Kundschaft von Finanzinstituten kaum frohe Botschaften zu verkünden.

«Die Erfahrungen aus diesem Jahr zeigen einmal mehr, dass die Chancen und Risiken aus einem Finanzdienstleistungsgeschäft zunächst einmal beim Kunden liegen», betonte Barfuss vor den Medien.

Verträge entscheidend

Erleiden Anleger etwa Verluste, sei die Wahrscheinlichkeit gering, von der Bank eine Entschädigung zu erhalten, hiess es trocken.

Ein Finanzdienstleister hafte gegebenenfalls dann, wenn er die Sorgfalts- oder Treuepflicht verletzt habe und daraus ein Schaden entstanden sei.

Der Finanzdienstleister schulde Kunden ein sorgfältiges Tätigwerden und nicht einen bestimmten Anlageerfolg, es sei denn, dass dies vereinbart worden sei.

Doch solche Vereinbarungen träfen Finanzdienstleister mit Kunden in der Regel nicht.

Neues Gesetz wirkt

Zudem sinkt die Kulanz der Schweizer Banken.

Mit Blick auf das 2020 eingeführte Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) stellte der Bankenombudsman nämlich fest, dass die Anlagegeschäfte bei den Finanzdienstleistern besser dokumentiert seien.

Schweizer Bankenombudsmann Andreas Barfuss und sein Team
Team vom Bankenombudsmann vor den Medien. (Bild: muula.ch)

Fälle, die früher aufgrund von Beweisschwierigkeiten noch eher verhandelbar gewesen waren, seien seit Einführung des Finanzdienstleistungsgesetzes besser dokumentiert und damit kaum mehr vermittelbar, erklärte die Ombudsstelle in ihrem Tätigkeitsbericht 2023 weiter.

Ausserdem seien die Anforderungen, welche die Gerichte in solchen Fällen an die Kläger stellten, relativ hoch, was die Chancenlosigkeit der Kundschaft noch zusätzlich illustriert.

Kaum Haftung der Geldhäuser

Auch bei Betrugsfällen, die es im vergangenen Jahr wieder zuhauf gab, machte Bankenombudmann Barfuss der Kundschaft keine Illusionen.

In den allermeisten Fällen hafteten die Geldhäuser nämlich nicht. Die Kunden müssten die Schäden aus diesen Vorfällen in aller Regel selbst tragen, führte Barfuss weiter aus.

Eine Haftung der Bank sei auch selten gegeben. Vereinzelt könnten Kunden aber Kulanzleistungen herausholen.

Prävention sei in diesen Bereichen zentral. Andere Möglichkeiten gebe es kaum.

Kunden müssten doch stutzig werden, falls sie wegen Geldgeschäften über WhatsApp & Co. kontaktiert würden. Seriöse Finanzinstitute täten doch so etwas nicht.

Weiteres Geld verlieren

Und noch einen Rat gab der Bankenombudmann der Schweiz mit auf den Weg.

Falls sich Menschen, die Opfer eines Betrugsfalls geworden sind, juristische Hilfe holen, um die Geldhäuser in die Pflicht zu nehmen, sollten sie die Vertreter, welche sie zur Rückforderung des an Betrüger verlorenen Geldes beauftragen wollen, genau prüfen.

Ansonsten riskieren sie, nach dem durch den Betrug erlittenen Verlust noch zusätzlich Geld mit zweifelhaften Internetangeboten aus Osteuropa & Co. zu verlieren. 

22.05.2024/kut.

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