Die Privilegien von Mitgliedern der Landesregierung und deren Partnern ecken oft an. Der Bundesrat fällt nun dazu einen halbherzigen Entscheid.
Die Bundesräte fällen weitreichende Entscheide für die Schweiz. Doch wenn es um die eigenen Belange der Mitglieder der Landesregierung geht, braucht es manchmal Druck vom Volk.
Anschein der Vorteilnahme
So gab es unlängst einen Aufschrei, dass Bundesräte und deren Partner ein Jahresabonnement kostenlos für die Seilbahnen erhalten, wofür das gemeine Volk mehrere Tausend Franken jährlich bezahlen muss.
Die Frage, warum Bundesräte mit ihren Familien kostenlos auf die Berge fahren dürfen, konnte aber niemand beantworten.
Das Bundesamt für Justiz BfJ wurde mit der Abklärung beauftragt und kam zum Schluss, dass die Annahme der Dauerfreikarten der Seilbahnen Schweiz unter Umständen als Verstoss gegen das Verbot der Vorteilsannahme gewertet werden kann.
Um jeden Anschein einer Vorteilsannahme zu vermeiden, hat der Bundesrat im Dezember 2023 entschieden, die Abonnemente für das Jahr 2024 von den Seilbahnen Schweiz in Rechnung stellen zu lassen. Doch das warum, blieb.
Kostenlos ins Theater
Der Bundesrat hat eine Neubeurteilung des Entscheides vom Dezember 2023 vorgenommen und am heutigen Mittwoch entschieden, ab dem Jahr 2025 auf den Kauf der Abonnemente von den Seilbahnen Schweiz zu Gunsten der Mitglieder des Bundesrates, der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers sowie deren Partnerinnen und Partnern zu verzichten.
Dies teilte die Administration in Bern kleinlaut am Mittwochabend mit.
Im Weiteren verzichte der Bundesrat ab 2025 auf die Nutzung der Theaterloge im Stadttheater Bern, erklärte Bundeskanzler André Simonazzi.
Die Loge kann von den Mitgliedern des Bundesrates und dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin benutzt werden.
Sie werde aber im Zeitalter von Netflix & Co. ohnehin kaum genutzt. Der Wegfall tut also kaum weh.
SBB stellen zur Verfügung
Doch auf das kostenlose Bahnfahren will die Landesregierung nicht verzichten.
Die Generalabonnemente 1. Klasse für die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin / den Bundeskanzler und ihre Partnerinnen sowie Partner würden wie bisher von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB zur Verfügung gestellt, erklärte der Bundeskanzler förmlich.
Diese seien für deren Amtsausübung notwendig, machte Simonazzi weiter klar.
Einmal Bundesrat – immer ein GA
Um die Annahme von Leistungen von Dritten rechtlich zu verankern, werde in der Organisationverordnung für den Bundesrat dafür eine dienstrechtliche Erlaubnis geschaffen.
Die ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräte vertreten die Mitglieder des Bundesrates gelegentlich im Rahmen von Delegationsaufgaben.
Sie und ihre Partnerinnen und Partner erhalten ebenfalls weiterhin ein unentgeltliches SBB-Generalabonnement (GA) für die 1. Klasse.
Bessere Lösung vermasselt
Organisatorisch wäre es aber besser gewesen, all solche alten Zöpfe abzuschneiden und den Mitgliedern der Landesregierung alle Aufwendungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit notwendig sind, zu erstatten.
Dies kann aus Vereinfachungsgründen auch bedeuten, ein Generalabonnement aus der Staatskasse zu bezahlen.
Der einfache Bürger muss die happigen Preise von den SBB ebenfalls ohne Bundesratslohn berappen. Selbst, wenn er im Auftrag der offiziellen Schweiz unterwegs ist.
27.03.2024/kut.