Die Anschuldigungen erstrecken sich von 2005 bis 2013. Die Schweizer Justiz geht einen Schritt weiter und logisch ist eine Privatbank involviert.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Strafuntersuchung gegen Gulnara Karimova, also der Tochter des Ex-Präsidenten Usbekistans Islam Karimov, und den ehemaligen Geschäftsführer der usbekischen Niederlassung eines russischen Telekommunikationsunternehmens abgeschlossen.
Dies teilte die Behörde am heutigen Donnerstag ganz geschäftig mit.
Vier Vorwürfe
Gleichzeitig reichten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden nun Anklage beim Bundesstrafgericht in Bellinzona ein, wie es weiter hiess.
Gemäss Anklageschrift waren die beiden Beschuldigten an einer kriminellen Organisation beteiligt, die in verschiedenen Ländern, unter anderem in der Schweiz, aktiv war.
Die Anschuldigungen erstrecken sich über einen Zeitraum von 2005 bis 2013 und umfassen die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Geldwäscherei, Bestechung fremder Amtsträger sowie Urkundenfälschung.
Staatskasse dürfte jubeln
Aktuell seien im Strafverfahren gegen Gulnara Karimova und den zweiten Beschuldigten Vermögenswerte in der Höhe von mehr als 440 Millionen Franken gesperrt, um deren Einziehung sich die Schweiz bemüht, denn das Geld würde in der Staatskasse landen.
Laut Anklageschrift soll Gulnara Karimova mindestens von 2001 bis 2013 eine kriminelle hierarchische Organisation namens «Office» aufgebaut und geleitet haben, die aus mehreren Dutzend Personen und zahlreichen Unternehmen bestand.
In der Schweiz soll die Organisation ihre Aktivitäten im Jahr 2005 aufgenommen haben, um dort insbesondere Gelder ihrer kriminellen Machenschaften in Bankverbindungen, Tresoren und Immobilien zu verstecken.
Immobilie und Bargeld
Diese Unternehmen sollen Bankverbindungen in verschiedenen Rechtssystemen, insbesondere in der Schweiz besessen haben.
Die wirtschaftlich Berechtigten dieser Bankverbindungen waren laut Anklage «Strohmänner», um die Tatsache zu verschleiern, dass die effektiv Begünstigte Gulnara Karimova war. Auch dazu gab es bereits einige Verfahren beim Bundesstrafgericht.
Die Ermittlungen in der Schweiz führten aber zur Beschlagnahmung von Vermögenswerten von insgesamt ungefähr 780 Millionen Franken, bestehend aus Bankguthaben, einer Immobilie sowie Bargeld und Wertgegenständen aus Tresoren.
Schneckentempo erklären
Es wurden mehrere Strafverfahren in Schweden, Frankreich, Norwegen, in den Niederlanden, den USA und in Grossbritannien eröffnet. Die Existenz von «Office» und zahlreiche von dieser kriminellen Organisation begangene Straftaten wurden in mehreren Gerichtsentscheiden in der Schweiz und im Ausland festgestellt.
Darüber hinaus hat die BA in Zusammenhang mit dem Verfahren zahlreiche Rechtshilfeersuchen an insgesamt 19 Länder gestellt, beziehungsweise von diesen erhalten. Das soll offenbar das Schneckentempo der Ermittlungen erklären.
Mangelnde Sorgfalt bei Privatbank?
Schliesslich sei aber auch festzuhalten, dass das Strafverfahren wegen Verdachts auf mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Geldwäscherei in schweren Fällen im gleichen Kontext gegen die Privatbank Bank Lombard Odier, eine der ehemaligen Vermögensverwalterinnen, und gegen Unbekannt weitergeführt wird.
Bis zur definitiven Urteilsverkündung gelte für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung, hält die BA weiter fest. Ab Einreichen der Anklageschrift liege die Zuständigkeit für weitere Informationen ausschliesslich beim BstGer, hiess es.
Auch der Wirtschaftsprüfer EY muss in diesem Zusammenhang zittern. Denn es gibt Bestrebungen, Milliarden einzuklagen, weil es Versäumnisse bei der Revision von Zeromax, der Schweizer Holding der Ex-Präsidenten-Tochter, gegeben haben soll.
28.09.2023/kut.