Steuerverwaltung weist Weg durch kantonales Wirrwarr

Eine Skulptur aus bunten Pfeilen in einem Wald
Das Dickicht an Steuerregeln lohnt sich zu durchforsten. (Bild: S. Yin / unsplash)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung zeigt die besten Möglichkeiten zum Steuersparen. Der Fokus liegt auf den Eigenheiten in den Kantonen.

Wo müssen Firmen zehn Jahre lang keine Steuern bezahlen?

Dies lässt sich leicht herausfinden, wenn man in den neuesten Leitfaden der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV schaut.

Einfache Bedingungen

Dort gibt es für jeden Kanton ein Dokument mit den jeweiligen Besonderheiten. Die Steuerbefreiung für das Jahr der Neugründung sowie neun weitere Jahre gibt es beispielsweise im Kanton Basel-Stadt, Schwyz, Zürich oder Appenzell-Ausserrhoden.

Die Bedingungen sind dabei, dass es wirtschaftlich dem jeweiligen Kanton dient. Schafft eine Firma also einen neuen Arbeitsplatz, lohnt es sich also schon, bei der Lokalregierung nach Steuererleichterungen zu fragen.

Auch für bestehende Firmen

Das sind noch nicht mal die einzigen Überraschungen in der sehr gut zusammengestellten Dokumentation.

«Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit ist einer Neugründung gleichgestellt», heisst es oftmals dabei, was bedeutet, dass selbst bestehende Unternehmen sich zehn Jahre lang um die Steuerzahlungen drücken können.

Markante Unterschiede

Kantonale Besonderheiten bestehen auch für natürliche Personen. Dies gibt es beispielsweise bei der Besteuerung von Einkünften aus Beteiligungen. Dividenden, Gewinnanteile & Co. werden dabei teils mit erheblichen Abschlägen besteuert, wie aus den Kantonsblättern eindrücklich hervorgeht.

Interessenten müssen sich einfach nur kurz durchklicken und finden auf diese Weise rasch den niedrigsten Steuersatz.

Umzug prüfen

Häufig in der Diskussion sind auch Steuerbefreiungen auf Einkünfte in einigen Kantonen. Dabei fallen die Ausführungen zu Lotteriegewinnen und anderen Geldspielen ins Auge.

Im Kanton Schwyz sind all solche Dinge der Einkommenssteuer gar nicht unterworfen, wie es im entsprechenden Kantonsblatt Schwyz steht – selbst Geschicklichkeitsspiele zur Verkaufsförderung nicht.

Gewinnt also jemand, schaut er am besten in die einzelnen Informationsblätter und zieht dann gegebenenfalls in dem Steuerjahr noch rasch um.

19.03.2024/kut.

Steuerverwaltung weist Weg durch kantonales Wirrwarr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert