Weko zeigt Milde mit Schweizer Banken

Der Haupteingang der Weko
Die Wettbewerbshüter haben in ein Wespennest gestochen. (Bild: PD)

Die Wettbewerbshüter haben Schweizer Banken verdächtigt, gegen das Kartellrecht verstossen zu haben. Nun lenkt die Weko aber ein.

Eine grosse Anzahl von Banken in der Deutschschweiz hat regelmässig Informationen über die Löhne von verschiedenen Kategorien ihrer Angestellten ausgetauscht.

Weil dieses Verhalten kartellrechtlich problematisch sein könnte, hatte die Wettbewerbskommission Weko eine Vorabklärung eröffnet, wie muula.ch berichtete.

Gigantisches Ausmass

34 Bankinstitute in sechs Deutschschweizer Regionen waren in den Fokus des Kartellrechts geraten, mögliche Abreden auf dem Arbeitsmarkt getätigt zu haben, die keine Verhandlungsergebnisse von Sozialpartnern darstellen.

Am heutigen Donnerstag gab das Sekretariat der Wettbewerbskommission bekannt, dass in der Ende 2022 eröffneten Vorabklärung sogar über 200 Unternehmen aus verschiedenen Branchen in unterschiedlichen brancheninternen und branchenübergreifenden Gefässen über Jahre hinweg regelmässig detaillierte Informationen zu Löhnen, Lohnentwicklungen, Lohnnebenleistungen und weiteren Arbeitsbedingungen ausgetauscht hätten.

Rasch Rechtssicherheit schaffen

Es lägen damit Indizien für unzulässige Abreden vor, hiess es weiter. Von einer formellen Untersuchung werde aber abgesehen, teilte die Wettbewerbsbehörde überraschend mit.

Stattdessen beabsichtigten die Kartellwächter in engem Austausch mit den Sozialpartnern, Behörden und weiteren interessierten Kreisen eine «Best Practice» zu kartellrechtskonformem Verhalten auf dem Arbeitsmarkt auszuarbeiten.

Für den Arbeitsmarkt und seine Akteure könne damit schneller und effizienter Rechtssicherheit geschaffen werden.

Verbreitetes Phänomen gefunden

Eigentlich hätten die Wettbewerbshüter die Übeltäter einzeln zur Rechenschaft ziehen müssen. Darunter wären auch die 34 Schweizer Banken. Insofern sticht die Weko zwar in ein Wespennest, aber zeigt dann Milde.

Weko-Direktor Patrik Ducrey erklärte diesbezüglich gegenüber muula.ch, dass der Austausch von solchen Daten offenbar ein weit verbreitetes Phänomen in der Schweiz sei.

Um die Situation allerdings handhabbar zu machen und sich nicht jahrelang in Verfahren mit ungewissen Ausgängen zu verfangen, sei dieser Weg mit der «Best Practice» gewählt worden.

Geringere Dynamik am Arbeitsmarkt

Die Wettbewerbsbehörde bekämpft volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen.

Dazu gehört auch, Arbeitnehmer vor wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen zwischen Arbeitgebern zu schützen.

Lohnabsprachen können nämlich zu sinkenden Löhnen und Lohnnebenleistungen führen und negative Auswirkungen auf Produktion und nachgelagerte Preise haben.

Koordinierte Abwerbeverbote können die Dynamik des Arbeitsmarktes verringern sowie sich negativ auf die Löhne, die Produktivität der Unternehmen und die Innovation auswirken.

Insofern ist das Thema für die Schweiz wichtig.

11.07.2024/kut.

Weko zeigt Milde mit Schweizer Banken

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