Weko deckt neues Baukartell auf

Ein Polizei-Schild sowie ein Polizeifahrzeug auf einer Strasse
Schweizer Wettbewerbshüter finden regelmässig verbotene Kartelle. (Symbolbild: pixabay)

Die Wettbewerbshüter bringen illegale Preisabsprachen und die Aufteilung von Märkten ans Licht. Kartelle erhöhen Preise und machen Firmen ineffizient.

Die Wettbewerbskommission Weko hat nach dem Bündner Baukartell diesmal in der Romandie sogenannte Submissionsabreden auf dem Markt für Strassensanierung festgestellt.

Kunden zahlen mehr

Es geht darum, dass sich Unternehmen während Beschaffungen der öffentlichen Hand untereinander absprachen, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen.

Doch solche Submissionsabreden erhöhen laut einem Communiqué vom heutigen Dienstag die Preise, machen Unternehmen ineffizient und wirken innovationshemmend.

Sie belasteten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Wie muula.ch berichtete, vergibt etwa das Bundesamt für Strassen Astra die Mehrheit aller Beschaffungsaufträge ohne Ausschreibung.

Vier Übeltäter überführt

Die Weko habe in den vergangenen Jahren mehrere solcher Submissionskartelle untersucht und entdeckte dabei Mängel, die sich auf geschätzte 1150 Beschaffungen der öffentlichen Hand und von Privaten erstreckten.

Nun sind die Wettbewerbspolizisten erstmals im Bereich der Oberflächenbehandlung und Splittstreuuung sowie damit verbundener Tätigkeiten in den Kantonen Jura, Neuenburg, Freiburg und Bern fündig geworden. 

Vier Bauunternehmen, nämlich die Bitusag, Duckert, Prodo, Wyss Fils, hätten sich in der Regel zu zweit darüber koordiniert, wer welche kantonalen und kommunalen Aufträge für Strassensanierungen erhalten solle.

Schwere Kartellverstösse

Zu diesem Zweck stimmten sie die Preise aufeinander ab und teilten teilweise die Regionen untereinander auf.

Die Absprachen funktionierten oft systematisch über verschiedene Aufträge hinweg, zum Teil bezogen sie sich auf einzelne Ausschreibungen, so die Schweizer Wettbewerbshüter.

Die aufgedeckten Submissionsabreden stellen schwere bis mittelschwere Kartellrechtsverstösse dar, hiess es.

Milde Strafen wegen Reue

Die vier Übeltäter gelobten vor der Weko, künftig Submissionsabreden zu unterlassen.

Dies und die Kooperation mit der Wettbewerbsbehörde wirkten sich stark sanktionsmindernd aus. Duckert, Prodo und Wyss Fils haben sich selbst angezeigt, was für Duckert und Prodo zum faktischen Sanktionserlass führte.

Die Wyss Fils erhielt eine Busse zwischen 44.000 bis 74.000 Franken. Die Bitusag hat eine Busse zwischen 640.000 und 990.000 Franken zu bezahlen.

Gegen die Entscheide der Weko können die Betroffenen noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen erheben.

02.09.2025/kut.

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