
Das Hallenstadion und Ticketcorner verstossen gegen das Kartellgesetz. Die Wettbewerbshüter verteilen nun Bussen, obwohl sie erst gar nicht wollten.
Wer schon mal den Mangel bei einem Konzern reklamieren wollte, weiss, dass Kunden kaum Chancen haben.
Weder der Veranstalter noch der Austragungsort oder der Ticketverkäufer fühlen sich da für etwas verantwortlich und Beschwerden laufen ins Leere.
Störende Klausel
Die Ohnmacht der Kundschaft geht sogar so weit, dass sie überteuerte Tickets kauft, weil im Hintergrund das Wettbewerbsrecht verletzt wird.
Zu diesem Schluss kamen zumindest die Schweizer Wettbewerbshüter, wie die Wettbewerbskommission Weko am heutigen Donnerstag überraschend bekanntgab.
Die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und der Ticketcorner AG vereinbarten Ende 2008, dass das Hallenstadion nur dann an Veranstalter von Anlässen vermietet werden soll, wenn mindestens 50 Prozent der Tickets über Ticketcorner vertrieben würden.
Dadurch behinderten AGH und Ticketcorner aber andere Ticketinganbieter im Wettbewerb, weil sie nur noch erschwert Tickets für Veranstaltungen im Hallenstadion vertreiben.
Bundesgericht verdonnert Weko
Das Bundesgericht hatte im Jahr 2020 bereits festgestellt, dass der Kooperationsvertrag zwischen dem Zürcher Hallenstation und Ticketcorner gegen das Schweizer Kartellgesetz verstösst.
Die Bundesrichter hatten den Fall daraufhin aber zur erneuten Entscheidung an die Weko zurückgewiesen, die nochmal über die Sachen befinden sollte, obwohl die Wettbewerbshüter ihre Untersuchung wegen fehlender Marktmacht und fehlender unzulässiger Wettbewerbsabrede schon eingestellt hatten.
Ticketcorner sündigt auch
Da das Hallenstadion gemäss Bundesgericht bei der Vermietung von Lokalitäten für grosse Rock- und Popkonzerte um Stars wie Shakira, Tiziano Ferro, Maluma & Co. der Deutschschweiz zwischen 2009 und 2011 über eine marktbeherrschende Stellung verfügte, handele es sich beim Abschluss und der Umsetzung dieser Vereinbarung um einen Missbrauch durch das Hallenstadion.

Betreffend Ticketcorner stellte die Weko nun doch fest, dass auch diese Firma in diesem Zeitraum im Ticketing über eine marktbeherrschende Stellung verfügte.
Durch den Abschluss des Kooperationsvertrags mit dem Hallenstation habe sich Ticketcorner ebenfalls missbräuchlich verhalten, kritisierten die Kartellwächter.
Bund freut sich über Geld
Deshalb verteilte die Weko nun nach all den Jahren doch noch Strafen.
Mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 büsste sie das Hallenstadion mit rund 50.000 Franken und Ticketcorner mit rund 65.000 Franken. Dieses Geld wandert nun in die Staatskasse.
Die Firma des Zürcher Hallenstadions habe mit der Weko eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen, hiess es weiter.
Die Betroffenen könnten aber noch an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen, obwohl sich dieses Gericht in dieser Angelegenheit auch schon einmal nicht zuständig sah.
Schweiz fehlt oft Wettbewerb
Letztlich zeigt die Angelegenheit, dass viele Konzertfans über Jahre zu hohe Ticketpreise bezahlt haben.
Dies, weil der Wettbewerb – wie so oft – in der Schweiz nicht spielt und sich bei Beschwerden auch kaum jemand zuständig fühlt.
22.01.2026/kut.





