Die USA sehen Krypto eigentlich als Geschäftschance. Doch Regulatoren machen Bitcoin- und Blockchain-Fans klar, wie der Hase läuft.
In der Krypto-Welt herrscht eine Wild-West-Mentalität. Doch die Amerikaner wollen das, zumindest was die USA angehen, nicht länger hinnehmen.
Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat Payward Ventures und Payward Trading Ltd., beide in der Krypto-Welt bekannt als Kraken, angeklagt.
Sie hätten ihre Angebote und Verkäufe der Staking-as-a-Service-Programme für Krypto-Assets nicht ordnungsgemäss registriert, teile die US-Aufsichtsbehörde in der Nacht auf Freitag mit.
Millionen an Strafzahlung
Bei den Staking-Angeboten können Investoren ihre Krypto-Vermögenswerte auf der amerikanischen Krypto-Börse Kraken übertragen, um sie im Gegenzug für jährliche Investitionsrenditen von bis zu 21 Prozent einzusetzen, hiess es.
Um die Vorwürfe der SEC beizulegen, erklärten sich die beiden Kraken-Unternehmen laut der Mitteilung bereit, das Anbieten oder Verkaufen von Wertpapieren durch Krypto-Asset-Staking-Services oder Staking-Programme sofort einzustellen.
Zudem stimmten sie zu, 30 Millionen Dollar an Rückerstattungen, Vorfälligkeitszinsen und Zivilstrafen zu zahlen.
Fehlender Anlegerschutz
Amerikanische Kunden können also auf der Plattform kein Staking mehr ausführen. Die auch in der Schweiz rege genutzte Plattform Kraken dürfte dies für Schweizer Krypto-Fans aber noch durchführen.
Als Grund für die Massnahmen wurden die fehlende Registrierung einer Bewilligung für solche Dienstleistungen gemäss einem uralten US-Gesetz und der fehlende Anlegerschutz vorgebracht.
Risiken auf Plattformen
Laut der SEC-Beschwerde hat Kraken seit dem Jahr 2019 seine Krypto-Vermögenswert-«Einsätze» der Öffentlichkeit angeboten und verkauft, wobei Kraken bestimmte Krypto-Vermögenswerte, die von Anlegern übertragen wurden, zusammenfasst und sie im Namen dieser Anleger einsetzt.
Beim Staking werden die Krypto-Token von den Anlegern bei einem Blockchain-Validator hinterlegt, mit dem Ziel, mit neuen Token belohnt zu werden, wenn ihre hinterlegten Krypto-Token Teil des Prozesses zur Validierung von Daten für die Blockchain werden.
Wenn Anleger Token an Staking-as-a-Service-Anbieter weitergeben, verlieren sie aber die Kontrolle über diese Token und gehen die mit diesen Plattformen verbundenen Risiken ein, wobei sie kaum geschützt sind.
Kritik am Vorgehen
Die Krypto-Börse hätte ihre Service registrieren müssen, weil dann laut SEC-Chef Gary Gensler auch die nötigen Transparenzpflichten sowie Sicherheitsvorkehrungen für die Anleger gewahrt worden wären.
Das Problem geht auf den berühmten Rechtsfall «Reves versus Ernst & Young» zurück, der die Situation mit der beanstandeten Ausgabe von Wertpapieren («Securities») eindrücklich schildert.
Betrüger vor Gericht
Die jetzt gesprochene Strafe der SEC hat allerdings vielerorts Kritik hervorgerufen.
Sie sehen die US-Administration um den altersschwachen US-Präsidenten Joe Biden als Regulatoren, die innovative Technologien an die Kandare nehmen und gleichzeitig das Staatssäckel mit Strafen füllen wollen.
Wie muula.ch unlängst berichtete, ziehen die Amerikaner immer mehr Personen von Betrügereien zur Verantwortung.
Protest von Experten
Coinbase, eine börsenkotierte Krypto-Plattform, verlor nach dem Bekanntwerden der Strafe rund 15 Prozent seines Wertes, weil nicht klar ist, ob das angebotene Staking ebenfalls um die verbotene Form handelt.
Das Management um CEO Brian Armstrong protestierte sofort und erklärte, dass ihre Form der Anlage in einer völlig anderen Form funktionieren würde.
Im Falle von Coinbase handle es sich nicht um die Ausgabe eines Wertpapiers, das den strengen US-Gesetzen zwingend mit einer Anmeldepflicht bei der SEC verbunden ist.
Vergeben von Chancen?
Für die Schweiz bieten sich da eventuell Chancen. Zwar ist es um das Krypto-Valley ruhig geworden und auch Anbieter, wie Bitcoin Suisse, lassen mit ihrer Selbstbeschäftigung doch stark zu wünschen übrig.
Allerdings dürften zumindest Regulatoren, wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma, technologieneutral durchaus auch Innovationen «Made in Switzerland» positiv gegenüberstehen.
10.02.2023/kut.