
Die Amerikaner dürfen in der Schweiz nicht nur Wirtschaftsprüfer inspizieren. Bern einigte sich mit den USA auch auf Kontrollen für Finanzberater.
Schweizer Anlageberater und Vermögensverwalter müssen sich auf Kontrollen der US-Börsenaufsicht SEC einstellen.
Zwei Bereiche neugeregelt
Neben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche die US-Behörde PCAOB seit Jahren in der Schweiz inspiziert, darf künftig auch die SEC in Schweizer Vermögensverwalter hineinschauen.
Dies gab die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma überraschend am Dienstag bekannt.
Die Schweiz habe sich mit den Amerikanern über die Modalitäten in zwei Bereichen geeinigt, hiess es konkret.
Vor-Ort-Kontrollen erlaubt
Einerseits gehe es darum, dass Finma-beaufsichtigte Vermögensverwalter künftig nicht öffentliche Informationen, wie ihre Geschäftsbücher, interne Aufzeichnungen sowie persönliche Daten, direkt an die US-Börsenaufsicht SEC übermitteln können, hiess es im Communiqué von der SEC.
Zudem dürfen nun aber auch SEC-Angestellte direkte Prüfungen bei den Schweizer Firmen durchführen, erklärten die beiden Behörden weiter.
Peanuts für die Schweiz
Die USA hatten 2018 die Zulassungen von Schweizer Vermögensverwaltern gestoppt, weil sie keinen Einblick in die Tätigkeit dieser Unternehmen bekamen.
Gegenzug für die Kontrollmöglichkeiten der Amerikaner erhält die Schweiz nun die Zusage, dass Bewilligungsgesuche künftig wieder bearbeitet würden, hiess es von der Finma.
Eventuell hängt daran auch die Bewilligung einer Vollbankenlizenz für die Grossbank UBS, denn das grösste Schweizer Geldinstitut hat derzeit keine solche Bewilligung in den USA.
Immer mehr US-Zugriffe
Viele Schweizer Vermögensverwalter waren nicht beim Schweizer Regulator registriert, was sich in den vergangenen Jahren mit einer Registrierungspflicht aber geändert hat.
Damit konnte nunmehr auch ein Zugriff der Amerikaner auf die Schweizer Firmen und deren Aktivitäten neugeregelt werden.
Es müsste dem Schweizer Volk allerdings zu denken geben, dass die Amerikaner auf Schweizer Hoheitsgebiet immer mehr Inspektionen durchführen dürfen. Doch wie muula.ch berichtete, finden die USA regelmässig Qualitätsmängel bei Schweizer Wirtschaftsprüfern, wie zuletzt bei BDO.
Künftig gilt dies möglicherweise auch für Schweizer Vermögensverwalter.
10.06.2025/kut.