Undurchsichtiges Papier der BA zum Gelddrucken

viele 50-Euro-Geldscheine in dunklem Licht
Die Firma Sicpa liefert Produkte zum Drucken von Euro-Banknoten. (Symbolbild: pixabay)

Die Bundesanwaltschaft hat den Familienbetrieb Sicpa unlängst hart gebüsst. Nun taucht ein Schreiben der Behörde auf, das die Vergehen relativiert.

Manchmal passieren Dinge in der Schweiz, die Zweifel am Rechtsstaat aufkommen lassen.

Die Bundesanwaltschaft BA hat das verschwiegene Familienunternehmen Sicpa zwar wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeiten im Zusammenhang von Korruption in Südamerika verurteilt, wie muula.ch berichtete.

Bestechung hochrangiger Amtsträger

Der Hersteller von Spezialfarben und Sicherheitsmerkmalen für Banknoten, Reisepässe, Steuermarken & Co. musste 1 Million Franken an Strafe sowie eine Ersatzforderung von 80 Millionen Franken zahlen.

Namentlich habe sich der ehemalige Verkaufsleiter der Sicpa die Situation mit den organisatorischen Mängeln zunutze gemacht und wurde von der BA der Bestechung fremder Amtsträger für schuldig befunden.

Zwischen 2009 und 2011 hatte er auf den Märkten Kolumbien und Venezuela mehrere Bestechungszahlungen an dortige hochrangige Amtsträger geleistet, so die Hintergründe des peinlichen Strafverfahrens.

Werbemittel vom Staat

Doch nun erscheint auch die höchste Strafverfolgungsbehörde der Schweiz in schrägem Licht. Sie stellte auf Bitte der Sicpa offenbar ein Schreiben aus, das laut der «NZZ am Sonntag» die Verurteilung beschönige.

Die von Philippe Amon in dritter Generation geführte Firma Sicpa aus Prilly VD habe den Brief auf ihrer Webseite veröffentlicht, hiess es.

Offenbar warb die Firma, die von vielen öffentlichen Aufträgen lebt, sogar mit der schriftlichen Relativierung des Korruptionsfalls durch die BA.

Normalerweise werden verurteilte Unternehmen bei öffentlichen Beschaffungen nämlich ausgeschlossen.

muula.ch konnte das Schreiben auch nach längerer Suche auf der Sicpa-Webseite nicht (mehr) ausfindig machen. Auch bei Webseitenarchiven gibt es keine entsprechende Einträge.

Ungewöhnliche Hilfe

Die Verbindungen der Firma aus der Romandie zu Sicherheitsbehörden sind allerdings recht eng.

So wirbt das Unternehmen damit, etwa Interpol seine Sicherheitsmerkmale als Standard übernommen zu haben. Auch hilft Sicpa den Behörden, gefälschte Banknoten oder Reisepässe zu erkennen.

Rechtsexperten bezeichneten daher ein solches Schreiben einer Strafverfolgungsbehörde als ungewöhnlich und einmalig.

Undurchsichtige Motive der Behörde

Sowohl die BA als auch eine eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei von Sicpa wiesen die Anschuldigungen nach Vetterliwirtschaft in der Zeitung aber zurück.

Von der Bundesanwaltschaft hiess es, dass eine Verurteilung mittels Strafbefehls im Ausland häufig nicht korrekt verstanden werde. Daher solle das Schreiben dies offiziell erklären.

Doch das Vorgehen der höchsten Strafverfolgungsbehörde der Schweiz dürfte sich mit dem Papier selbst keinen Gefallen getan haben, weil die Motive undurchsichtig bleiben.

In der Schweiz passieren aber eben immer wieder Dinge, die kaum zu glauben sind.

03.08.2025/kut.

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