Finanzministerin Karin Keller-Sutter ist mit allen Wassern gewaschen. Wenn sie das Volk ausnehmen kann, kennt die FDP-Bundesrätin kein Pardon.
So lautet der kaltblütige Satz: «Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hat am 30. November 2023 entschieden, bei den Kantonen, dem Fürstentum Liechtenstein, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Senkung der Wertfreigrenze im Reiseverkehr ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen».
Deckmantel der Gerechtigkeit
Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD sehe eine generelle Senkung der Wertfreigrenze vor, hiess es in dem Schreiben am heutigen Donnerstag zudem ganz unscheinbar.
Neu sollen Waren des Reiseverkehrs bei der Einfuhr nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person von der Einfuhrsteuer befreit sein.
Zurzeit beträgt die Wertfreigrenze 300 Franken pro Person, wie auch muula.ch bereits über das Vorhaben der Absenkung berichtete.
Was so harmlos anmutet und selbstverständlich unter dem Deckmantel der Verbesserung der Steuergerechtigkeit daherkommt, ist nichts anderes, als das Schweizer Volk weiter zu bevormunden.
Zoll soll Bussen für Kleinstbeträge erhalten
Die Menschen sollen gefälligst in der Schweiz einkaufen und nicht mehr zum Einkaufen jenseits der Landesgrenzen fahren, so der Wunsch der Politik.
Als dieses Ansinnen bekannt wurde, gab es Massenproteste; viele Medien schäumten vor Wut. Doch der Schweizer Finanzministerin Karin Keller-Sutter scheint all dies egal, wie ihr Entscheid vom heutigen Donnerstag zeigt.
Der nächste unverschämte Satz lautet dann wie folgt im Erläuternden Bericht: «Um die neuen Bestimmungen wirkungsvoll durchsetzen zu können, muss das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) vermehrt Kontrollen durchführen und auch Bussen für Kleinstbeträge aussprechen können».
Eine noch tiefere Wertfreigrenze als 150 Franken hätte einen unverhältnismässigen Aufwand für die Konsumenten sowie das BAZG zur Folge, führte das EFD zur Vernehmlassung bis Mitte März 2024 aber weiter aus.
Ministerium stellt sich taub
Der Vernehmlassungsbericht ist zudem scheinheilig. Das Ausmass des Anstiegs der Administration könne das EFD nicht beziffern, da das BAZG keine statistischen Zahlen über die abgabenfreien Einfuhren im Reiseverkehr erhebt, hiess es.
Entsprechend sei es auch nicht möglich, die Auswirkungen auf die Einnahmen zu beziffern.
Ob die Menschen künftig weniger einkaufen, aber dafür öfters und, ob sie die Ware korrekt versteuerten, könne das EFD ebenfalls nicht beurteilten.
Warum der Aufwand dann exorbitant unter 150 Franken steigen würde, wie das EFD angibt, bleibt das Geheimnis des Finanzministeriums.
Andere Richtung wäre möglich
Die Schweiz macht der EU praktisch jede Regulierung nach. Im Vernehmlassungsbericht steht, dass die EU eine generelle Wertfreigrenze von 300 Euro kennt. Für Flug- und Seereisende beträgt die Wertfreigrenze sogar 430 Euro.
Warum hebt die Schweiz dann nicht die Sätze auf diesen höheren Betrag an? Weil dann die Staatseinnahmen der Schweiz sinken – dies wissen das EFD und die kaltblütige Finanzministerin Keller-Sutter ganz genau.
30.11.2023/kut.