Solarfirma Meyer Burger im Dunkeln

Logo von Meyer Burger an einem Messestand
Bei Meyer Burger gibt es wenig Licht im Dunkeln. (Bild: PD)

Der strauchelnde Solarhersteller Meyer Burger verstösst mit dem fehlenden Jahresabschluss 2024 gegen Recht. Doch die Ereignisse überschlagen sich.

Viele Mitarbeiter, Investoren und auch Journalisten stellen sich derzeit die gleiche Frage.

Wie geht es dem Thuner Hersteller von Solarzellen und Solarmodulen Meyer Burger?

Stummes Management

Das strauchelnde Unternehmen hätte bis Ende August seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 schon mit mehrfacher Nachfrist bei der Schweizer Börse SIX einreichen müssen. Doch es passierte nichts.

Mehrere Medienanfragen von muula.ch liess die von Franz Richter als CEO und Verwaltungsratspräsident geführte Firma unbeantwortet, obwohl sie teils direkt an ihn gerichtet waren. Die letzte Ad-hoc-Information ist vom 13. August.

Laut Obligationenrecht (OR) hat die ordentliche Generalversammlung jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattzufinden (Art. 699). Doch auch dies scheint dem Management egal zu sein.

Börse schaut auf eigene Regeln

Wie kann eine solche Firma überhaupt noch an der Schweizer Börse SIX kotiert sein, wollte muula.ch von dem Börsenbetreiber wissen.

Schliesslich bricht Meyer Burger mit dem fehlenden Jahresabschluss das Gesetz des Landes. Der Handel ist zwar suspendiert, aber die Titel sind dennoch kotiert.

Der Regulierungsarm der Schweizer Börse, SIX Exchange Regulation SER, überwache im Rahmen der Selbstregulierung die Einhaltung der vom Regulatory Board von SIX erlassenen Handels- und Zulassungsregularien, hiess es von einem Mediensprecher.

SER habe aber keine gesetzliche Grundlage, um die Einhaltung des Obligationenrechts durch Emittenten zu überwachen oder Verstösse gegen das OR zu sanktionieren, erklärte die Schweizer Börse SIX weiter.

Zwangsdekotierung möglich

Versäume es der Verwaltungsrat, innerhalb von sechs Monaten nach Bilanzstichtag eine Generalversammlung einzuberufen, um den Jahres- bzw. Konzernabschluss zu genehmigen, könnten Aktionäre beim Gericht die Einberufung einer Generalversammlung einklagen, erklärte die SIX weiter.

Sofern Aktionären durch die Verzögerung ein Schaden entstünde, sei eine Schadensersatzklage möglich, so die Situation an der Schweizer Börse.

Eine Zwangsdekotierung könnte nun aber erfolgen. Denn dies ist an der SIX reglementarisch vorgesehen.

Bisher keinen Interessenten gefunden

Bei Meyer Burger überschlagen sich jedoch derweil die Ereignisse.

Die Insolvenzverwalter in Deutschland hatten unlängst mitgeteilt, dass keine Käufer für die bankrotten Produktionsstätten in Hohenstein-Ernstthal und Bitterfeld-Wolfen gefunden werden konnten und hunderte Mitarbeiter ihre Jobs verlören.

Damit ist in der Holding von Meyer Burger aber auch Beteiligungsbuchwert abzuschreiben, sofern noch nicht geschehen.

Weltweite Beteiligungen

Die Firmenstruktur und die Auswirkungen auf den Holdingabschluss von Meyer Burger können sich Externe anhand des Halbjahresberichts 2024 zusammenreimen.

Da fallen Stück-für-Stück also Tochtergesellschaften aus.

Gesellschaften von Meyer Burger
Gesellschaften von Meyer Burger (Screenshot: muula.ch)

In den USA war die ganze Belegschaft in Goodyear ohnehin schon entlassen worden, wie muula.ch berichtete.

Wie es um die weiteren Firmeneinheiten in Japan, Australien, Indien, China, Singapur & Co. bestellt ist, bleibt derzeit für Externe auch im Dunkeln.

Für die Solarfirma geht quasi ein Licht nach dem anderen aus.

Retter im letzten Moment?

Das Management schlittert auf diese Weise wohl immer tiefer in den Schlamassel hinein, sofern keine triftigen Gründe für ein solches Verhalten vorliegen.

Vielleicht sind ja aussichtsreiche Geldgeber vorhanden, die noch in letzter Minute einspringen.

Eine nochmalige Fristverlängerung für den fehlenden Jahresabschluss wurde jedenfalls bei der Schweizer Börse SIX bisher nicht beantragt.

Insofern sitzen wohl bald nicht mehr nur Mitarbeiter, Investoren und auch Journalisten im Dunkeln.

08.09.2025/kut.

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