Das Bundesamt für Kommunikation Bakom hatte einem unbekannten Radio eine Konzession erteilt. Bundesrichter revidierten nun den Entscheid.
Zum Glück können Gerichte willkürliche Entscheide von Behörden korrigieren.
Denn genau solches Gebaren scheint es bei der Vergabe von Radio-Konzessionen durch das Bundesamt für Kommunikation Bakom unter der Leitung von Bernard Maissen nämlich gegeben zu haben.
Unbekannter stach Etablierten aus
Im Januar 2024 hatte die Behörde überraschend die Konzession im Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus» an ein Lokalradio der Radio Alpin AG von Roger Schawinski und Stefan Bühler vergeben.
Die völlig unbekannte Firma in Gründung sollte die Südostschweiz Radio AG ablösen.
Gegen diesen Entscheid reichte die Südostschweiz Radio AG aber eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein, welche die St.Galler Richter nunmehr guthiessen, wie das BVGer am heutigen Donnerstag bekanntgab.
Konzession bis 2034 erteilt
Gemäss Radio- und Fernsehgesetz könne eine Konzession nur dann erteilt werden, wenn der Bewerber unter anderem Gewähr dafür bietet, dass er die Arbeitsbedingungen der Branche und namentlich die mit der Konzession verbundenen Pflichten und Auflagen einhält.
Dies war bei Radio Alpin nicht gegeben und daher schlugen die Bundesrichter die Konzession bis 2034 der Südostschweiz Radio AG zu.
Gericht duldet keine Widerrede
Wenn das Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden nicht erfüllt ist, seien die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben, hiess es weiter.
Dies hätte eigentlich das Bakom schon sehen müssen. Doch muula.ch hatte bereits bei der Vergabe über die Vermutungen in der Medienbranche berichtet, dass hinter dem Vorhaben der Behörde ein anderer Grund stand.
Ein Ausschluss der Radio Alpin Grischa AG, wie die Firma von Schawinski mittlerweile heisst, erwies sich vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Praxis zum Beschaffungsrecht als verhältnismässig, hoben die Richter abschliessend hervor.
Das Urteil ist endgültig und kann auch nicht weitergezogen werden. Es ist quasi ein Schlag ins Gesicht des Bakom.
30.01.2025/kut.