Schwere Niederlage für Medienhaus Ringier

Papierzeitungen auf einem Tisch
Der Ringier-Konzern erleidet wegen Publikationen des «Blicks» eine schwere Schlappe. (Bild: pixabay)

Das Kantonsgericht Zug hat den Ringier-Konzern zu einer Strafzahlung verdonnert. Das Medienhaus selbst sprach von einem fatalen Schlag.

In einem alten Streitfall ist Bewegung gekommen.

Das Kantonsgericht Zug hat in Sachen der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und der Landammann-Feier im Jahr 2014 ein Urteil gefällt.

Verschulden irrelevant

Die Richter des Kantonsgerichts hiessen die Klage zur Gewinnherausgabe von Spiess-Hegglin teilweise gut, teilte das Zuger Kantonsgericht in einer Medieninformation zusammen mit dem entsprechenden Gerichtsurteil mit.

Die Gewinnherausgabe setze eine widerrechtliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die Entstehung eines Gewinns sowie einen Kausalzusammenhang zwischen der unrechtmässigen Verletzung und dem erzielten Gewinn voraus, hiess es weiter.

Ein Verschulden müsse nicht dargetan werden, so die Richter.

«Blick am Abend» und «Blick Online»

Das Medienhaus Ringier muss nun um die 320.000 Franken an Spiess-Hegglin zahlen.

Der Betrag setzt sich aus einer Summe für vier Artikel sowie Zinszahlungen zusammen.

Laut Communiqué gibt es 112.791.00 Franken zuzüglich Zins von 5 Prozent für den Artikel «Sex-Skandal in Zug: Alles begann auf der ‚MS Rigi’» vom 27. Dezember 2014.

Der Beitrag «Jolanda ‚Heggli‘ zeigt ihr ‚Weggli’» vom 4. Februar 2015 im Medientitel «Blick am Abend» und «Blick Online» ergab 25.238 Franken zuzüglich Zinsen.

Weg zum Obergericht offen

99.154 Franken ergab der Artikel «Neue Fakten in Zuger Polit-Sex-Affäre aufgetaucht: DNA-Analyse belegt ‚Kontakt im Intimbereich’» zuzüglich Zinsen.

Der Entscheid vom 22. Januar 2025 könne noch ans Zuger Obergericht weitergezogen werden, erklärten die Richter. 

Das Medienhaus Ringier kündigte umgehend an, dies zu tun. Dieses Urteil gefährde die Medienfreiheit in der Schweiz, hiess es in einem Communiqué mit dem Titel «Ein fataler Schlag für den freien Journalismus».

Journalisten würden unter diesen Vorzeichen das Risiko bei personenbezogenen Meldungen kaum mehr eingehen wollen, erklärte Ringier zur Situation.

Gewinnermittlung schwierig

Die Berichterstattung über die Ereignisse rund um die ehemalige Kantonsrätin Spiess-Hegglin und die Landammann-Feier 2014 zähle zwar nicht zu den publizistischen Sternstunden des Landes und der Publikation «Blick», erklärte Ringier.

Im jüngst publizierten Gerichtsurteil gehe es aber nicht um die Verhandlung der Persönlichkeitsverletzung, sondern um die Frage der Gewinnherausgabe. Spiess-Hegglin forderte für die vier Artikel 431.527 Franken plus 5 Prozent an Zinsen.

Das Gericht sieht dies zwar nicht vollständig berechtigt. Doch die von den Zuger Richtern bestimmte Höhe sei in keiner Weise gerechtfertigt, bemängelte das Medienhaus Ringier.

Die Gewinnermittlung für einzelne Beiträge zeigt sich dabei als schwierig.

27.01.2025/kut.

Schwere Niederlage für Medienhaus Ringier

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert