
Die Schweizerische Nationalbank ist eine unabhängige Institution. Dennoch setzt sich die Zentralbank sogar über die Bundesverfassung hinweg.
Die Schweizerische Nationalbank SNB pfeift auf die Schweizer Verfassung und dokumentiert diesen Verstoss auch gleich noch selbst.
Eindeutige Regel beschrieben
Auf Seite 136 des Geschäftsberichts 2024, welchen die SNB am heutigen Dienstag publizierte, gibt die Schweizer Zentralbank ihren Auftrag direkt aus der Bundesverfassung an.
«Schliesslich bestimmt die Bundesverfassung, dass die Nationalbank ihren Reingewinn zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone abzuliefern hat», hiess es zudem.
Grund-Folge-Beziehung fehlerhaft
Doch wer sich dann die Jahresrechnung genau ansieht, erschrickt, denn die SNB verstösst klar gegen diese Vorgabe.
«Für das Geschäftsjahr 2024 ergab sich ein Bilanzgewinn von 15,9 Milliarden Franken. Demnach ist eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone in der Höhe von 3 Milliarden Franken möglich», steht dort.
Nationalbankgesetz genau gleich
Zwei Drittel des Gewinns, wie es die Bundesverfassung vorgibt, wären aber 10,5 Milliarden Franken allein für die Kantone.
Die SNB unter der Leitung von Martin Schlegel beruft sich bei ihrer Berechnung auf eine Vereinbarung mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement EFD, die als Ziel vorsehe, die Ausschüttungen mittelfristig zu verstetigen.
Doch das EFD kann die Bundesverfassung auch nicht ausser Kraft setzen.

Selbst im Nationalbankgesetz steht klipp und klar: «Der Betrag des Bilanzgewinns, der die Dividendenausschüttung übersteigt, fällt zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone».
Viele Milliarden mehr ausschütten
Aufgefallen ist all dies in den Vorjahren nicht, weil die SNB jeweils Milliardenverluste erwirtschaftete, und es somit keinen Reingewinn gab, den es zu verteilen galt.
Ein häufig vorgebrachtes Argument zur Verstetigung der Ausschüttungen griff auch nicht, denn Bund und Kantone gingen mehrmals leer aus.
Das Wort Reingewinn verwendet die SNB in ihrem ganzen Geschäftsbericht übrigens bewusst nicht – ausser bei dem Passus zur Bundesverfassung.
Damit fällt auch nicht auf, dass ihr Jahresgewinn eigentlich 81 Milliarden Franken betrug und die Kantone folglich 53 Milliarden Franken ausgeschüttet bekommen müssten.
Negatives Eigenkapital möglich
Bei einer normalen Firma, und die Schweizer Nationalbank ist eine normale Aktiengesellschaft, orientieren sich die Ausschüttungen oft am Jahresergebnis.
Klar könnte ein Unternehmen, wie die Swiss Re unlängst tat, in die Rücklagen greifen, und mehr als einen Jahresgewinn als Dividende ausschütten.
Dabei müssen Gesellschaften aber auf die Höhe ihres Eigenkapitals achten. Dies darf nicht in den negativen Bereich rutschen.
Doch bei der Schweizerischen Nationalbank hätte dies nicht einmal Folgen.
Zürich profitiert am meisten
Der Aufschrei gegen das Vorgehen der Schweizer Zentralbank müsste gemäss Bevölkerungsgrösse der Kantone erfolgen.
Der bevölkerungsreichste Kanton Zürich würde von höheren Ausschüttungen der SNB nämlich am stärksten profitieren.
Stattdessen lassen sich die Kantone mit Brosamen von nur 2 Milliarden Franken abspeisen und nehmen den Bruch mit der Bundesverfassung in Kauf.
Bund müsste eingreifen
Die Bundesverfassung schreibt in Artikel 99 auch vor, dass die Schweizerische Nationalbank unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet werde.
Dem kommt nun bei aller Unabhängigkeit der SNB eine besondere Bedeutung zu.
18.03.2025/kut.
Völlige Polemik von Ihrer Seite.
Als Betriebswirtschafter wissen Sie, das eine Ausschüttungsreserve geäufnet werden soll, damit die Ausschüttung verstetigt werden kann, nicht einmal 10 Mrd., dann wieder Null und so weiter.
Als „erfahrener“ Journalist haben Sie natürlich keinen Kommentar von der SNB eingeholt.