In Frankreich stehen einige Schweizer Konzerne vor Gericht. Es lohnt sich aber, nicht einfach alles zu schlucken, was untere Instanzen so entscheiden.
In Frankreich wurden einige Schweizer Unternehmen vor Gericht gezogen und wie zwei aktuelle Fälle zeigen, lohnt es sich, nicht alle Entscheide der unteren Instanz zu akzeptieren.
Die beiden Basler Pharmakonzerne Novartis und Roche gewannen nämlich ihre Einsprachen vor Gericht gegen zwei Bussen von 444 Millionen Euro aus dem Jahr 2020.
Französische Weko aktiv
Die französische Wettbewerbsbehörde hatte die Geldstrafen verhängt und die beiden Schweizer Firmen bekamen nun vom Berufungsgericht für ihre Sicht der Dinge recht.
Novartis war mit 385 Millionen Euro die höchste Strafe aufgebrummt worden. Roche und seine US-Tochter Genentech, über die muula.ch bereits berichtete, war von der französischen Wettbewerbsbehörde mit 59 Millionen Euro gebüsst worden.
Bevorzugung des Teureren
Als Grund für die Strafen hatte die Wettbewerbsbehörde argumentiert, dass die beiden Pharmakonzerne sich so verhalten hätten, dass ein günstigeres Medikament am Markt schlechtere Chancen gehabt hätte. Dies sah die Berufungsinstanz nun allerdings anders.
Die Kommunikation der Schweizer Firmen sei in Ordnung und nicht herabwürdigend für das günstigere Mittel gewesen, hiess es am Donnerstag vom Gericht in Paris.
Lohnender Kampf
Roche habe zudem mit seinem Verhalten den Wettbewerb nicht beeinträchtigt, indem der Basler Pharmakonzern keine kostenlosen Präparate für eine Studie zur Wirkung des günstigeren Medikaments zur Verfügung gestellt hatte.
Daher hob die höhere Instanz die Bussen einfach auf. Es lohnt sich also manchmal doch, im Ausland für seine Interessen zu kämpfen.
Gerade Novartis kann das Geld gut gebrauchen, da der Pharmariese einen Gewinneinbruch verzeichnet hat, wie muula.ch unlängst berichtete.
Zittern bei Grossbank
Ein anderer grosser Schweizer Fall ist in Paris aber noch hängig. Dabei geht es um die Grossbank UBS, die beim französischen Kassationsgerichtshof in Berufung gegen den Entscheid des Berufungsgerichts gegangen war.
Es geht schliesslich um viel Geld, denn die UBS wurde zur Einziehung von 1 Milliarde Euro sowie einer zivilrechtlichen Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Franken zunächst auch von der zweiten Instanz wegen unerlaubter Geldgeschäfte sowie Beihilfe zur Geldwäscherei für schuldig gesprochen.
Erfolg am Anfang
Aber bereits dieser Schritt war ein Erfolg gewesen, denn das Pariser Strafgericht hatte in erster Instanz ursprünglich eine viel höhere Strafe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro gefordert.
Vielleicht lohnt es sich für die Grossbank UBS nun auch bald wie für Novartis und Roche.
16.02.2022/kut.