Schweizer Bericht entlarvt die EU als Bürokratiemonster

EU-Flaggen im Wind vor einem Gebäude in Brüssel
Die Schweiz hat viel weniger Bürokratie als die EU. (Bild: Nak / pixabay)

Die Schweiz hat eine Analyse zur Mehrwertsteuer der EU vorgenommen. Ein Anschluss an das System würde 700 Prozent mehr Bürokratie bedeuten.

Wenn die Administration in Bern einen Bericht mit dem Titel «Publikationshinweis» bekanntgibt, müssen beim Volk alle Alarmglocken läuten.

Wie muula.ch bereits mehrfach berichtete, soll der langweilige Titel nämlich von der Brisanz des Berichtinhaltes ablenken.

Munition für EU-Gegner

Nun gibt es einen neuen «Publikationshinweis» zum «Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der Mehrwertsteuer MWST».

Dabei dauert es nicht lange, bis Leser merken, warum Bern die Analyse herunterspielt.

Den Gegnern einer EU-Annäherung spült der Bericht nämlich jede Menge an Munition in die Hände.

Komplexere Gesetzgebung

In der Schweiz müssten zahlreiche Anpassungen vorgenommen werden, falls das Land sich bei Dienstleistungen und grenzüberschreitenden Geschäften an dieser Abrechnungsmethode beteiligen wolle.

«Eine Übernahme von EU-Vorschriften würde zu administrativem Mehraufwand für Schweizer Unternehmen führen, da die Regulierungskosten im Bereich der MWST in der EU aufgrund der höheren formellen Anforderungen und der komplexeren Gesetzgebung um ein Mehrfaches höher sind als in der Schweiz», hiess es wörtlich.

Mehrarbeit in der Schweiz

Die durchschnittlichen Regulierungskosten betragen in der EU rund 57 Stunden pro Jahr, zitieren die Beamten weiter.

In der Schweiz seien es dagegen nur rund 8 Stunden pro Jahr, was 700 Prozent mehr Bürokratie eindrücklich illustriert.

Mit einem Anschluss der Schweiz an das System des EU-One-Stop-Shops würde die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV als Anlaufstelle für die Abrechnung der Mehrwertsteuer für alle EU-Länder dienen.

Verschärfen des Wettbewerbs

Schweizer Unternehmen könnten dadurch zwar ihren administrativen Aufwand im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen und -Dienstleistungen reduzieren.

Zudem würden die Schweizer Rechnungsstellungsvorschriften dabei Anwendung finden.

Jedoch würde Unternehmen mit Sitz im Ausland der Zugang zum Schweizer Markt erleichtert, was zu einem verschärften Wettbewerb im Inland und damit zu niedrigeren Preisen führen könnte, machten die Schweizer Beamten die Lage klar.

EU-Firmen müssten sich nicht mehr in der Schweiz mit ihren Mehrwertsteuerproblemen herumschlagen.

Liechtenstein mit einbeziehen

Für die ESTV hätte der Anschluss an die One-Stop-Systeme der EU laut dem nun erst publizierten Bericht zur Folge, dass neue Aufgabenfelder entstünden wie Arbeiten im Zusammenhang mit dem Clearing von MWST-Geldern, Koordinationsarbeiten mit den Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Um einen Anschluss an diese Systeme der EU zu erreichen, müsste die Schweiz einen bilateralen Vertrag mit der EU abschliessen, was zudem Rechtsanpassungen in der Schweiz und der EU erfordern würde.

Wegen des Zollanschlussvertrages müsste auch das Fürstentum Liechtenstein in die Verhandlungen miteinbezogen werden.

Änderungen bei Amthilfe

Zudem sei davon auszugehen, dass die Schweiz Rechtsanpassungen im Bereich der Amtshilfe vornehmen müsste.

Bei einem Anschluss an die Systeme der EU bestände das Risiko, dass eine Anpassung der Amtshilfepolitik im Bereich der MWST auch Auswirkungen auf die Amtshilfe im Bereich der direkten Steuern haben könnte.

Gewiss, internationale Steuern sind komplizierte Angelegenheiten. Aber die Schweiz will so ein Bürokratiemonster sicher nicht auf ihre Firmen und Behörden loslassen.

Kein Wunder also haben die Schweizer Staatsdiener den Rapport nur als «Publikationshinweis» übertitelt.

03.06.2024/kut.

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