Schweizer Ärzte dürfen ewig praktizieren

Ein Mediziner mit einem Stethoskop in der Hand
Ein Arzt aus Neuenburg gelangte erfolgreich ans Bundesgericht. (Bild: S. Bughdaryan / unsplash)

Das Bundesgericht hat den Kanton Neuenburg zurückgepfiffen. Dieser wollte Medizinern ein Höchstalter vorschreiben.

Ein Neuenburger Allgemein- und Sportmediziner hat nachträglich zu seinem 80. Geburtstag ein Geschenk vom Bundesgericht erhalten.

Dieses gab am Freitagnachmittag nämlich bekannt, dass der Kanton Neuenburg für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an Ärzte sowie andere bewilligungspflichtige Medizinalberufe kein Höchstalter festschreiben dürfe.

Kantonsgericht überrundet

Der Kanton Neuenburg hatte die kantonale Berufsausübungsbewilligung für einen Arzt im April 2023 erneuert, aber die Zulassung bis zum 80. Geburtstag des Mediziners Ende August 2024 befristet.

Eine entsprechende Altersbegrenzung für Ärzte sowie andere bewilligungspflichtige Medizinalberufe ist im Neuenburger Gesundheitsgesetz vorgesehen.

Daher bestätigte sogar das Kantonsgericht den Entscheid im Jahr 2024.

Patienten nicht im Stich lassen

Doch das wollte der Neuenburger Arzt nicht hinnehmen und beschwerte sich bei Bundesgericht.

Schliesslich finden viele Patienten kaum noch Hausärzte, weil der Medizinermangel in der Schweiz so ausgeprägt ist. Seniorenärzte wollen daher ihre Klientel nicht im Stich lassen und weiter praktizieren.

Gesetz kennt kein Höchstalter

Die fragliche Neuenburger Regelung zum Alterslimit sei nicht mit übergeordnetem Bundesrecht vereinbar, entschieden die höchsten Richter der Schweiz.

Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) regelt die Voraussetzungen zur Erteilung der Berufsausübungsbewilligung für entsprechende Tätigkeiten und diese Norm enthalte keinen Hinweis auf ein Höchstalter für die Ausübung des Arztberufes, hiess es vom Bundesgericht.

Neuenburger Sonderweg?

Für ergänzende Regelungen verfügten die Kantone aber nur über einen geringen Handlungsspielraum. Die Festlegung eines Maximalalters für Ärztinnen und Ärzte gehe darüber hinaus.

Neuenburg scheint sogar der einzige Kanton des Landes zu sein, der ein absolutes Alterslimit für Ärzte kennt, wunderten sich die Bundesrichter über die Regelung.

Senile Ärzte verhindern

Doch ganz so einfach wollte das Bundesgericht ewige Ärzte in der Schweiz nicht zulassen.

Die Kantone dürften schon befristete Bewilligungen für Mediziner ausstellen, um regelmässig überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligungen noch erfüllt seien, erklärten die Bundesrichter.

Kantone dürften zur Prüfung dieser Frage auch eine Begutachtung der betroffenen Person verlangen, hiess es weiter.

Falls ein Arzt also selbst schon senil ist, darf ein Kanton die Zulassung verweigern, doch mit einem festen Höchstalter hat dies eben nichts zu tun.

31.05.2025/kut.

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