Schweiz will den Wein-Sozialismus ausbauen

Ein Glas mit Rotwein und eine Weinflasche
Die Schweizer Weinwirtschaft soll um planwirtschaftliche Elemente ergänzt werden. (Symbolbild: pixabay)

Die Schweiz schlägt erneut eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vor. Wieder sollen Weinbauern von mehr Planwirtschaft profitieren.

Die Schweizer Politik lässt nichts unversucht, um sich in das Wirtschaftsgeschehen einzumischen.

Diesmal sind die Weinbauern an der Reihe und die reiben sich schon die Hände.

Wetter beeinflusst Traubenernte

«Ernteschwankungen wirken sich in erheblichem Masse auf den Markt und die Einkommen sämtlicher Akteure der Weinwirtschaft aus», heisst es in der neuesten Vernehmlassung dramatisch.

Um eine kontinuierliche Marktpräsenz sicherzustellen, müssten bei der Weinlese aber ausreichende Mengen Trauben zur Weinerzeugung verfügbar sein.

Doch die Weinlese schwankt aufgrund der unterschiedlichen Wetterbedingungen von Jahr zu Jahr sehr stark.

Kantonsbeamte sollen steuern

Was also tun? Statt diese normalen Marktschwankungen in die Verantwortung der Weinbauern zu belassen, will die Schweizer Politik anders eingreifen.

Mit einem neuen Artikel 64a im Landwirtschaftsgesetz könnten die Kantone neue Bestimmungen erlassen, die es den Einkellerern künftig ermöglichten, eine zusätzliche Traubenmenge für AOC-Wein-Reserven zu keltern.

Dann sollen die Beamten im Wallis oder beispielsweise im Tessin diese blockierten Mengen freigeben dürfen, wenn es am Markt eine Flaute gibt, also etwa in Jahren, wenn Ernteausfälle zu verzeichnen sind.

Diese Weine sollen blockiert sein, bis die zuständige Behörde ihre Vermarktung entsprechend den Marktbedingungen erlaube, steht in der Vernehmlassung.

Den Staatsdienern müssen dazu Daten zur Verfügung gestellt werden, um zu entscheiden, ob eine ausreichende Nachfrage nach AOC-Weinen vorhanden ist. Das ist Planwirtschaft pur.

Schöne Verpackung gezaubert

In den Kantonen entsteht eine Bürokratie.

«Beschliesst ein Kanton, in seiner kantonalen Gesetzgebung Bestimmungen über Weinreserven vorzusehen, muss er sein Informatiksystem mit den Daten zur Weinlesekontrolle nachführen», hiess es zu den Auswirkungen beispielsweise.

Auch die Administrationskosten sollen dabei steigen, welche der Weinwirtschaft über Gebühren wieder in Rechnung gestellt würden.

Damit es beim Volk gut ankommt, wird das Vorhaben als «Klimareserve für Schweizer Wein» deklariert und soll natürlich freiwillig sein.

Marktanteile ausbauen

Der Marktanteil von Schweizer Wein lag im Jahr 2023 aber schon bei 38,6 Prozent. «Mit der neuen Massnahme soll das Angebot an Schweizer AOC-Weinen besser gesteuert werden», erklärten die Wein-Sozialisten.

Das Vorhaben ziele darauf ab, die Marktanteile von Schweizer Weinen zu steigern und zu festigen. Dafür soll also der Staat sorgen, bekräftigt durch ein Communiqué.

Die neue Regelung soll insbesondere dazu beitragen, Schwankungen bei der Traubenernte infolge unvorhersehbarer Wetterereignisse auszugleichen, Verlusten der Marktanteile von AOC-Weinen in ernteschwachen Jahren entgegenzuwirken und einen Preisverfall in erntestarken Jahren zu verhindern.

Doch das sind alles normale Geschäftsrisiken von Unternehmern, die den Staat eigentlich nichts angehen.

Versicherungsschutz kaufen

Die listigen Weinbauern, die ohnehin schon von Subventionen & Co. profitieren, wissen, dass die Absicherung solcher Ernteausfallrisiken nämlich Geld kostet und diese soll auf die Volkswirtschaft übertragen werden.

Doch dafür gibt es eigentlich Versicherungen, liebe Weinbauern.

Und dass das Absichern an Finanzmärkten selbst bei landwirtschaftlichen Gütern um Weizen, Reis, Soja & Co. gut funktioniert, hat der Bundesrat unlängst bestätigt.

27.04.2025/kut.

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