
Die Abschreibung der AT1-Bonds für die Krisenbank Credit Suisse ist zum Politikum geworden. Die Schweiz und ihre Behörden agieren völlig unbeholfen.
Die Schlinge zieht sich um den Hals der Schweiz wegen des Untergangs der Credit Suisse (CS) immer weiter zu.
Die Behörden wollten, dass die Grossbank UBS das kriselnde Geldhaus übernimmt, doch dabei passierten Fehler.
Falsche Anordnung gegeben
So kippte das Bundesverwaltungsgericht das Notrecht, weil es für Liquiditätsprobleme von Banken eigentlich Gesetze gibt und der Bundesrat dann keine Sonderwege über Notverordnungen beschreiten darf.
Doch dies ist nicht das einzige Problem, denn der Bundesrat müsste allfällige Anordnungen auch selber treffen und dürfte diese nicht an Behörden, wie etwa die Eidgenössische Finanzaufsicht Finma, delegieren.
Doch genau dies tat die Landesregierung beim Entscheid zur Abschreibung von 16,5 Milliarden Franken sogenannter AT1-Bonds.
Die Finma ordnete die Entwertung der Milliarden an und richtete damit gewaltigen Schaden an.
Zu viel Liquidität zum Sterben
Je mehr die Öffentlichkeit gräbt, desto klarer wird, dass die Rettungsaktion von CS durch die UBS eine Inszenierung war.
Die Schweiz wollte die Fusion, und da wäre es ungelegen gekommen, wenn die Schweizerische Nationalbank SNB ausreichende Liquidität an das kriselnde Geldhaus gegeben und dadurch das Überleben der CS gesichert hätte.
Somit gab die SNB unter der damaligen Führung von Thomas Jordan immer genau so viel, dass es zum Überleben der CS zu wenig und zum Sterben der CS zu viel Liquidität war.
Interesse von Investoren wecken
Die entwerteten AT1-Bonds der CS waren als Anleihen mit bedingtem Forderungsverzicht («Write-off-Bonds») ausgestaltet.
Bei Eintritt eines oder mehrerer vertraglich definierter Ereignisse («Trigger-Events») wird der Forderungsverzicht wirksam. Dieser Mechanismus bewirkt, dass bei Auslösen des Triggers im gleichen Umfang für die Bank neues Eigenkapital, also hartes Kernkapital, entsteht.
Damit internationale Anleger an solchen Obligationen überhaupt ein Interesse haben, befreite die Schweiz die Zinszahlungen von der Verrechnungssteuer.
Doch genau bei der dritten Verlängerung dieser Steuerbefreiung fallen nun Ungereimtheiten mit der «Abschreibung» auf.
Klarer Trigger nötig
Bei den Anleihen erwähnen die Beamten im Vernehmlassungsbericht nämlich explizit die Möglichkeit einer Abschreibung.
Doch dies geschieht im Zusammenhang mit Bail-in-Bonds, welche die Finma im Rahmen einer Sanierung in Eigenkapital wandeln kann. Bei den Write-Off-Bonds ist aber nur vom vordefinierten Trigger-Event die Rede.
Damit wird klar, dass im CS-Fall nur die Kapitalquoten und nicht die Liquidität als Auslöser zum Zuge kommen, genauso wie es die Bundesrichter in ihrem Urteil sahen.
Finma will Trigger spielen
Wer sich die vorhergehenden Vernehmlassungen ansieht, dem wird ebenfalls klar, dass eine Abschreibung für diese AT1-Bonds so nie vorgesehen war.
Der Write-Off-Mechanismus wird klar für einen festgesetzten und nicht im Nachhinein von der Finma interpretierten «Trigger» angegeben.
Die Schweiz verletzte also die Eigentumsrechte der Gläubiger. Genauso sahen es es die Bundesrichter.
Vollständige Geheimniskrämerei
Doch all dies sind nicht die einzigen Probleme, welche es beim Untergang der CS zu beachten gilt.
Wenn alles so ordnungsmässig abgelaufen ist, wie Finma, SNB und die Eidgenössische Finanzdirektion EFD unter der Leitung von Bundesrätin Karin Keller-Sutter glauben machen wollen, stösst noch eine Ungereimtheit auf.
Per Notrecht siegelt die Schweiz nämlich alle Unterlagen vor den Augen der Öffentlichkeit.
Begründung fehlt
Der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte erklärte aber, dass zumindest bis zum Tag des Notrechts alle Dokumente dem Volk zugänglich sein müssten. Doch selbst davor drücken sich die Behörden.
Erst, wenn alle Rechtsklagen gegen die Schweiz beendet seien, will das EFD einen Einblick in die Unterlagen gewähren. Warum sagen die Beamten aber nicht.
Auch vor Gericht argumentierte die Finma, dass es für Kläger keine Akteneinsicht geben solle, ohne dies zu begründen.
Milliardenabschreiber als Ausgangspunkt
Wer aber nichts zu verbergen hat, würde alles offenlegen.
Klar ist, dass die CS wegen eines Milliardenabschreibers in den USA untergegangen ist.
Die US-Einheit konnte dann im Rahmen einer Rettung nicht aus dem CS-Konzern herausgelöst werden, weil sonst die Eigenkapitalquoten beim Stammhaus unter die vorgeschriebenen Werte gefallen wären.
Daraufhin arbeitete die Schweiz auf die Fusion der beiden Grossbanken hin.
Steuerzahler an die Kasse
Doch dabei zieht sich nun die Schlinge immer fester um den Hals des Landes zu, weil die Fehler, Falschdarstellungen und Ungereimtheiten überall auffallen.
Die Parlamentarische Untersuchungskommission PUK klammerte das US-Thema bei der Aufarbeitung komplett aus, um sich wohl nicht selbst ans Messer zu liefern.
Für die 16,5 Milliarden Franken muss der Schweizer Steuerzahler fast sicher geradestehen. Die Verantwortlichen sind bis zur endgültigen Klärung dieses Sachverhalts aber über alle Berge.
20.10.2025/kut.