Schweiz gewinnt an der Seite von China gegen die USA

Die Schweiz und weitere Staaten gewinnen gegen die USA vor der WTO. (Bild: R. Revel / pixabay)

Die USA haben zusätzliche Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte eingeführt. Dagegen wehrten sich einige Staaten erfolgreich, doch auch Amerika bekommt ein wenig recht.

Die USA erheben seit März 2018 zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Stahlprodukte und von 10 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Aluminiumprodukte aus Gründen der nationalen Sicherheit.

Die Schweiz leitete daraufhin, wie neun andere Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO, im Jahr 2018 ein Streitbeilegungsverfahren bei der internationalen Organisation mit Sitz in Genf ein.

Erst die nette Tour

Die Schweiz hatte aber zunächst ein freundliches Gesuch an die Amerikaner gestellt, um von den zusätzlichen Zöllen ausgenommen zu werden. Immerhin beliefen sich US-Importzölle für die Schweiz im Jahr 2017 auf rund 80 Millionen Franken.

Allerdings reagierten die Amerikaner nicht auf das Gesuch und die Schweiz zog sodann vor die WTO, wie der damalige Vorsteher des Wirtschaftsdepartements, Johann Schneider-Ammann, zum Bundesratsentscheid bekanntgab.

Andere betroffene WTO-Mitglieder sind zum Beispiel die EU, Mexiko, Kanada und Norwegen, die sich ebenfalls wehrten.

Recht aus Seite der Schweiz

Nun, nach vier Jahren, liegt ein Resultat vor, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco am Freitagabend überraschend mitteilte. Das WTO-Panel sei den rechtlichen Argumenten der Schweiz gefolgt, hiess es.

Das Gremium sei zum Schuss gekommen, dass diese US-Massnahmen gegen mehrere Bestimmungen des Allgemeinen Abkommens über den Warenhandel (GATT) verstiessen und sich nicht durch die in diesem Abkommen vorgesehene Sicherheitsausnahme rechtfertigen liessen.

Russland und Indien noch im Streit

Recherchen von muula.ch ergaben, dass das Schweizer Verfahren gemeinsam mit jenen von China, Norwegen und der Türkei entschieden wurde. Offen sind noch die Verfahren von Indien und Russland gegen die USA.

Die EU einigte sich formal mit Amerika, aber das Verfahren könnte wieder aufleben. Und Kanada sowie Mexiko legten im Jahr 2021 den Disput mit den Vereinigten Staaten in gegenseitigen Abkommen bei.

Mindestanforderungen unerfüllt

Doch auch die USA werden in ihrer Sichtweise etwas bestärkt. Der Bericht stelle nämlich das Recht der WTO-Mitglieder nicht infrage, Massnahmen zum Schutz ihrer Sicherheitsinteressen zu ergreifen, hiess es.

Die WTO bestätigte, dass Staaten in dieser Hinsicht einen grossen Handlungsspielraum hätten, solange sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllten, deren Einhaltung von einem WTO-Panel überprüft werden könne.

Aber offenbar lagen die USA bei den Zusatzzöllen dabei daneben. Wie muula.ch aus sicheren Quellen hört, seien insbesondere die 1994 vereinbarten Höchstzollsätze von den USA überschritten worden.

Zudem hätten die USA einzelne Länder von den zusätzlichen Zolltarifen ausgenommen, was diesen Staaten gemäss den geltenden Regeln unzulässige Importvorteile verschafft habe.

Keine gütliche Einigung

WTO-Streitschlichtungsverfahren werden mit einem sogenannten Konsultationsbegehren initiiert. In diesem ersten Verfahrensstadium versuchen die Parteien, eine gütliche Einigung zu erzielen.

Falls diese Konsultationen keine Ergebnisse erzielen, wie im Falle der Schweiz gegen die USA, wird ein Schiedsorgan (Panel) einberufen. Der Entscheid dieses Schiedsorgans kann aber an ein Berufungsorgan weitergezogen werden (Appellate Body).

Die USA hätten hier also noch eine Chance.

09.12.2022/kut.

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