Die Finanzprüfer haben eine Subventionsprüfung im Umweltbereich durchgeführt. Es geht wieder um Milliarden quasi am Gesetz vorbei.
Diesmal hat die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK ökologische Massnahmen, wie Fischtreppen oder Wasserkraftwerke mit Fahrstühlen für Fische, unter die Lupe genommen.
Umwelt im Visier
Gemäss dem Energiegesetz und dem Gewässerschutzgesetz sind die Inhaber von Wasserkraftanlagen nämlich dazu verpflichtet, bis 2030 ökologische Sanierungsmassnahmen zu ergreifen.
Dabei geht es darum, Fischen zu ermöglichen, die Staumauern zu passieren, oder die Auswirkungen schneller Schwankungen des Pegelstandes eines Gewässers zu begrenzen.
Alle schauen weg
Allerdings beteiligen sich weder die Kraftwerksinhaber noch die Kantone an den Kosten für diese ökologischen Sanierungsmassnahmen.
Somit ist der Bund der einzige Akteur, der ein Interesse daran habe, dass die Subvention wirtschaftlich genutzt werde, schrieben die Finanzprüfer des Bundes kritisch.
Die Auditoren pickten zehn Projekte heraus und drehten alles um.
Der Bund müsse schliesslich sicherstellen, dass der finanzielle Aspekt bei sämtlichen Projekten berücksichtigt werde, mahnte die EFK in ihrem Gesamtbericht.
Letztlich zahlten auch die Bürger über ihre Stromrechnungen genau diese Ausgaben.
Wenig Licht im Dunkel
Zuständig ist das Bundesamt für Umwelt Bafu. Die Behörde habe aber nicht einmal zu jederzeit einen vollständigen und präzisen Überblick über die Kosten, führten die Finanzprüfer aus.
Des Weiteren müsse das Bafu auf alle zur Verfügung stehenden Mittel zurückgreifen, um sicherzustellen, dass die Subventionen wirtschaftlich genutzt würden, schrieb die EFK etwas verklausuliert weiter.
Verrechnungen unklar
Bei den von den Kraftwerksinhabern verrechneten Eigenleistungen, die bei einigen Projekten den Betrag von einer Million Franken übersteigen könnten und nie ausgeschrieben würden, müsste das Bafu besonders genau hinschauen, erklärten sie aber.
Damit ist klar, dass dem Bund einfach irgendetwas in Rechnung gestellt würde, was so aber nicht geht.
Ausserdem müsste die Bundesbehörde die Rückerstattung zu viel bezahlter Leistungen verlangen, was offenbar auch nicht immer geschieht.
Die EFK ist letztlich der Meinung, dass die aktuelle Umsetzung dieser Subvention auf verschiedenen Ebenen verbessert werden müsste.
Weitere Milliarden nötig
Doch das ist noch nicht einmal alles.
Angesichts des «Fortschritts» der Projekte hält das Bafu es für unrealistisch, bei den grossen Sanierungen bezüglich Schwall und Sunk sowie bei den Fischabstiegshilfen in grossen Flüssen, die ökologischen Sanierungen im Bereich Wasserkraft bis 2030 umzusetzen – so wie gesetzlich vorgeschrieben.
Ausserdem fehlten gemäss dem Bafu mehrere Milliarden Franken für die Umsetzung der Massnahmen.
Falsche Prioritäten
«In dieser Situation widerspricht die Energieverordnung, die vorsieht, dass die Projekte nach dem Prinzip ‚first come, first served‘ finanziert werden, dem Subventionsgesetz», erklärte die EFK kritisch.
Es würden weder das öffentliche Interesse noch die ökologische Dringlichkeit berücksichtigt, lautete das Fazit zu diesem neuen Milliardendesaster.
Es ist allerdings nicht die einzige Geldverschwendung beim Bund, wie muula.ch regelmässig berichtet.
11.09.2024/kut.