Rolex muss illegale Geschäftspraktiken einstellen

Eine Luxusuhr von Rolex
Der Hersteller von Luxusuhren Rolex wurde mit einer Millionenbusse abgestraft. (Bild: G. Ricardo / pixabay)

Der Uhrenhersteller Rolex hat Jahre lang seine Vertriebspartner in Frankreich zu Unrecht an die kurze Leine genommen. Das rächt sich jetzt.

Über zehn Jahre lang hat der Luxusuhrenkonzern Rolex seinen Vertriebspartnern in Frankreich den Online-Verkauf von Rolex-Uhren untersagt. Das war aber nicht zulässig.

Fast 100 Millionen an Strafe

Die Bestimmungen des selektiven Vertriebsvertrages stellten nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde Frankreichs ein vertikales, wettbewerbsbeschränkendes Kartell zwischen Rolex France und seinen Vertriebspartnern dar, teilten die französischen Kartellwächter am heutigen Dienstag mit.

Die Aufsichtsbehörde war damit Anträgen der französischen Union de la Bijouterie Horlogerie und der Firma Pellegrin & Fils sowie eigenen Besichtigungs- und Beschlagnahmeaktionen gefolgt.

Sie verhängte gegen Rolex France, gesamtschuldnerisch mit der Firma Rolex Holding SA, der Hans Wilsdorf Stiftung und der Firma Rolex SA, eine Strafe von 91,6 Millionen Euro.

Falsche Argumentation

Die Behörde wies das Argument des Konkurrenten von Patek Philippe, Audemars Piguet & Co. zurück, das insbesondere darin bestand, das Verbot des Online-Verkaufs mit der Notwendigkeit zu rechtfertigen, Fälschungen und den Parallelhandel zu bekämpfen.

Die Wettbewerbshüter stellten in diesem Zusammenhang fest, dass die Hauptkonkurrenten von Rolex, die mit denselben Risiken konfrontiert sind, unter bestimmten Bedingungen den Online-Verkauf ihrer Produkte zuliessen.

Daher war die Wettbewerbsbehörde der Ansicht, dass diese Ziele zur Bekämpfung von Fälschungen und Parallelhandel durch weniger wettbewerbsbeschränkende Massnahmen erreicht werden könnten.

Freispruch in einem Punkt

Die Behörde ordnete sogar an, dass die Busse öffentlich zu kommunizieren sei. Sicherlich werden Rolex und nun auch andere Firmen ihre Vertriebsvereinbarungen weltweit durchforsten, ob noch irgendwo ähnliche Geschäftspraktiken vorhanden sind, die möglicherweise auch problematisch sind.

In einem Punkt siegte aber auch der Schweizer Uhrenkonzern. Die französische Behörde wies den Vorwurf an Rolex der Preisbindung beim Weiterverkauf an seine Vertriebspartner zurück.

Sie war der Ansicht, dass die Akten nicht belegten, dass Rolex France die Preisfreiheit seiner Händler eingeschränkt habe.

19.12.2023/kut.

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