
In Sozialen Netzwerken versprechen selbsternannte Finanzexperten das schnelle Geld. Aufseher, wie Ex-Finma-Direktor Branson, werden da nun aktiv.
In den Sozialen Medien verbreiten sich neue Geschäftsmodelle rasant.
Auf Instagram, Tiktok, YouTube oder in Messenger-Gruppen versprechen vermeintliche Finanzexperten finanzielle Freiheit, schnelle Gewinne und «Geheimtipps» zu Aktien, Krypto-Assets oder komplexen Anlagemodellen.
Werbung oder Meinung?
Was als vermeintlich lockerer Austausch in Podcasts oder Kurzvideos beginnt, mündet nicht selten in konkreten Kaufempfehlungen, Links zu Trading-Plattformen oder sogar Gruppendruck, bestimmten Anlagestrategien zu folgen.
Doch viele dieser Angebote bewegen sich rechtlich zwischen bezahlter Werbung, Meinungsäusserungen und eigentlicher Anlageberatung, die reguliert ist.
Für viele Menschen ist dabei oft nicht zu erkennen, ob diese Kanäle wirklich unabhängige Informationen um Bitcoin, Ethereum, geschlossenen Immobilienfonds, Weltuntergang-Coins & Co. verbreiten oder ob dahinter ein getarnter Vertriebskanal für hochriskante Kapitalanlageprodukte steckt.
Anlegerschutz im Fokus
Regulatoren stellen nun über Merkblätter, Medieninformationen und Infoveranstaltungen klar, wie aus scheinbar unverbindlichen Anlagetipps stückweise Anlageberatung und Anlagevermittlung werden, die häufig Bewilligungen voraussetzen.
Wer nämlich ohne Erlaubnis gewerbsmässig Anlageberatung betreibt, macht sich in vielen Jurisdiktionen strafbar und muss rechtliche Konsequenzen fürchten.
Allen voran warnt der deutsche Finanzmarktregulator Bafin unter der Leitung von Mark Branson, der zuvor die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma geführt hatte.
Mit Uhrenwerbung nicht vergleichbar
Irreführende oder leichtfertige Posts können negative Finanzfolgen für Follower haben und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, hiess es von der Bafin.
Finfluencer, also Influencer mit Finanzbezug, müssten für ihre geposteten Inhalte die Verantwortung tragen, so die Regulatoren, zu denen auch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) gehört.
Selbst bei riskanten Produkten wie CFDs, Forex, Futures oder Kryptos müssten Chancen und eben auch Risiken klar sein, und es dürfe sich nicht nur um das schnelle Geld drehen.
Werbung für ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung ist nicht mit der Werbung für Handtaschen von Hermès beziehungsweise Chanel oder der Luxusuhren von Rolex, Patek Philippe, Audemars Piguet & Co. vergleichbar.
Das Gebaren müsse in der Finanzwelt fair sein.
Haftungsausschlüsse greifen wenig
Die lokalen Finanzaufsichten betonten, dass nicht jede finanzbezogene Äusserung automatisch reguliert sei.
Doch Plattformen, die Anlagemodelle aktiv bewerben und enge Kooperationen eingehen oder Provisionen einstecken, könnten problematisch sein.
«Geben Sie keine personalisierten Empfehlungen dazu, welche Finanzprodukte gekauft, verkauft oder gehalten werden sollen», hiess es kritisch.
Es könne eine zulassungspflichtige Anlageberatung darstellen, wer eine Meinung öffentlich darüber äussert, ob der Kurs einer Aktie oder eines Krypto-Assets steigen oder fallen werde, mahnte etwa die Bafin in einem Merkblatt.
Haftungsausschlüsse wie «Dies ist keine Anlageberatung», schütze dabei oft nicht einmal.
Medien und Ratingagenturen mit Regeln
Es müsse zudem klar und verständlich sein, wenn sogenannte Finfluencer für ein beworbenes Finanzprodukt etwa Geld, Geschenke oder Vergünstigungen erhalten.
Dies gelte auch, wenn sie selbst in das beworbene Produkt investiert hätten oder davon profitieren könnten, erklärte die deutsche Finanzmarktaufsicht zudem.
Medien folgen dem jeweiligen Journalistenkodex, der Werbung klar von der Berichterstattung trennt. Journalisten dürfen bei guten Medien nicht über Investments publizieren, wenn Medienschaffende und deren Familien da investiert sind oder einen Einstieg beabsichtigen.
Auch bei Ratingagenturen gibt es mittlerweile strenge Regeln für ihre Analysten, die Kauf-, Verkauf- oder Halteempfehlungen abgeben.
Fair und transparent agieren
Die Finanzaufseher stellen also nun klar, dass Geschäftsmodelle von Finfluencern oftmals nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch rechtlich hochriskant sind.
In Deutschland gibt es gerade einen Skandal im Immobilienbereich, wo Anleger viel Geld verloren haben, weil sie Empfehlungen eines Finfluencers gefolgt sind. Doch auch in der Schweiz gibt es Kriminalfälle, wo die Finma den Anlegerschutz hochhält und teils sogar eingreift, wie «Moonshot» verdeutlicht.
Bei alledem wird deutlich, dass Regeln das Vertrauen erhöhen können, gerade wenn es um das liebe Geld geht.
Fair und transparent zu kommunizieren, ist gerade bei Finanzangelegenheiten das oberste Gebot.
23.01.2026/kut.





