Referenzzinssatz für Mietverhältnisse fällt

Ein Haus und eine Geldbündel mit Pfeilen
So mancher Mieter kann sich auf eine Reduktion seiner Miete freuen. (Bild: M. Hassan / pixabay)

Für einen Teil der Mieter gibt es eine frohe Botschaft. Der hypothekarische Referenzzinssatz wirkt sich positiv bei ihren Mietverhältnissen aus.

Als Folge der Leitzinssenkung durch die Schweizerische Nationalbank SNB ist nunmehr auch der hypothekarische Referenzzins gesunken.

Neu liege der Wert bei 1,5 Prozent und damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des aktuellen Satzes, teile das Bundesamt für Wohnungswesen BWO am heutigen Montag mit.

Ganze Schweiz betroffen

Der Satz gelte ab dem 4. März 2025 und bleibe auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinke oder auf über 1,62 Prozent steige, hiess es weiter.

Der Referenzzinssatz gelte für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz, erklärte die Behörde. 

Rund 3 Prozent an Reduktion

Aus der Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorquartal ergibt sich für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent, falls der bisherige Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent beruht.

Wenn der bisherige Mietzins jedoch noch auf einem höheren Satz als 1,75 Prozent basiert, resultiert eine grössere Mietzinsreduktion.

Damit kann sich ein Teil der Mieter somit auf Mietsenkungen freuen. Diese müssen aber aktiv bei den Vermietern eingefordert werden.

Das Bundesamt für Statistik BFS hat trotz dieser absehbaren Mietzinssenkungen den Einfluss der Mieten auf die Teuerung erhöht, wie muula.ch berichtete.

Noch Erhöhungspotenzial vorhanden

Basiert der bisherige Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent, reduziert sich der Erhöhungsanspruch aufgrund der aktuellen Senkung des Referenzzinssatzes für die Vermietenden auf grundsätzlich 3 Prozent.

Es können also durchaus auch noch Mieterhöhungen für bestehende Verträge drohen. Aber durch die Senkung weniger stark.

Weitere Faktoren wichtig

Neben der Änderung des Referenzzinssatzes können weitere Kostenfaktoren, wie die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise (Teuerung), eine Rolle in der Mietzinsgestaltung spielen, hiess es zudem vom BWO.

Eine Veränderung der Unterhalts- und Betriebskosten könnte beispielsweise zur Anpassung des Mietzinses führen.

Die nächste Publikation zu den Entwicklungen gibt es am 2. Juni. Vielleicht wirkt sich die kräftige Leitzinssenkung der SNB gleich nochmals auf den Mietmarkt aus.

03.03.2025/kut.

Referenzzinssatz für Mietverhältnisse fällt

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